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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 12 und 16 sowie der Anlagen 2 bis 6

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Änderungen in §§ 12 und 16 sowie der Anlagen 2 bis 6

Vom 17. Oktober 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 beschlossen, die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) in der Fassung vom 20. September 2005 (BAnz. S. 15 684), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Juli 2024 (BAnz AT 08.11.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Richtlinie wird wie folgt geändert:

1.
In § 12 Satz 2 wird die Angabe „Anlage 2“ durch die Angabe „Anlage 1“ ersetzt.
2.
Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Für die Strukturabfrage zum Erfassungsjahr 2024 findet die Richtlinie in der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung weiter Anwendung. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten der Strukturabfrage entsprechend § 10 Absatz 6 der Richtlinie in der bis 31. Dezember 2024 geltenden Fassung auch für das Erfassungsjahr 2024 unter Nutzung eines vom G-BA zur Verfügung gestellten Servicedokuments.“
II.

Die Anlage 2 wird aufgehoben.

III.

In § 4 Absatz 2 der Anlage 3 werden die Wörter „die Checkliste gemäß § 6 Absatz 5“ durch die Wörter „den Nachweis gemäß § 11 Absatz 1 und 2“ ersetzt.

IV.

Die Anlage 4 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 4
der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL):

Musterformular/​Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation von Fallzahl und Personaleinsatz auf der NICU am Ende jeder Schicht für Versorgungsstufe I: Perinatalzentrum Level 1

1 2 3 4 5 6 7 8
Datum Schicht-Nr. Gemäß QFR-RL
qualifizierte Pflegepersonen
insgesamt1
Anzahl Früh- und Reifgeborene Personaleinsatz für
Früh- und Reifgeborene2
Personal-
schlüssel
rechnerisch
erfüllt3
Ausnahme-
tatbestand
aufgetreten?4
Personal-
schlüssel gemäß
QFR-RL erfüllt bzgl. der
Früh- und
Reifgeborenen5
nach Nr. I.2.2 Abs. 6a (1:1) nach Nr. I.2.2 Abs. 7b (1:4) nach Nr. I.2.2 Abs. 5 (1:2) nach QFR-RL rechnerisch
benötigte
Pflegepersonen
tatsächlich
eingesetzte Pflegepersonen
ja/​nein nein/​1/​2 ja/​nein
01.01.2025 1
2
[…]
02.01.2025 1

1
Anzahl der Personen, die am Ende der Schicht für die Versorgung der in der Spalte 4 angegebenen Kinder eingesetzt sind. Wenn sich mehrere Pflegepersonen die gesamte Schicht teilen und nacheinander in der pflegerischen Versorgung tätig sind, werden diese als eine Pflegeperson gezählt.
2
Sofern zutreffend, sind die Angaben mit maximal einer Nachkommastelle anzugeben. Als Nachkommastelle sind dabei nur 0 oder 5 möglich.
3
Bezogen auf die Personalschlüssel gemäß Anlage 1 Nummer I.2.2 Absatz 5 bis 7 ohne Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände.
4
Sofern in der Schicht ein Ausnahmetatbestand eintrat, ist anzugeben, welcher Ausnahmetatbestand hier Anwendung fand („1“ gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 1 QFR-RL; „2“ gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 2 QFR-RL).
5
Bezogen auf die Personalschlüssel gemäß Anlage 1 Nummer I.2.2 Absatz 5 bis 7 unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände gemäß § 15 Absatz 1 QFR-RL.

Legende:

Pflegepersonen: Die im Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation tätigen Personen mit der Qualifikation gemäß Nummer I.2.2 Anlage 1.

a
wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: a) bei einem Geburtsgewicht < 1 000 g in den ersten 72 Lebensstunden, b) bei kardiorespiratorisch instabilen Patientinnen beziehungsweise Patienten, c) am Tag einer größeren Operation, d) bei Austauschtransfusion oder ECMO-Therapie, e) bei Hypothermie-Behandlung in den ersten 24 Stunden, f) bei Sterbebegleitung
b
wenn ausschließlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien vorliegen: a) Kontinuierliches Monitoring von EKG, Atmung und/​oder Sauerstoffsättigung, b) Sauerstofftherapie, c) Magen- oder Jejunalsonde, Gastrostoma, Stomapflege, d) Infusion, e) Phototherapie

Berechnung des Umsetzungsgrads der Personalschlüsselvorgaben unter Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen:

a)
Anzahl der Schichten eines Jahres, in denen Früh- und Reifgeborene behandelt wurden, insgesamt:
b)
Anzahl der Schichten eines Jahres, in denen Früh- und Reifgeborene behandelt wurden und die Personalschlüssel erfüllt werden konnten (das heißt rechnerisch sowie durch die Ausnahmetatbestandsregelung nach § 15, Spalte 8).
c)
Prozentuales Verhältnis der erfüllten Schichten eines Jahres b) geteilt durch die Anzahl der Schichten eines Jahres insgesamt a).
d)
Richtlinie erfüllt?

Wenn c ≥ 90 Prozent (Jahr 2025),
wenn c ≥ 95 Prozent (Jahr 2026) bzw.
wenn c = 100 Prozent (ab Jahr 2027)

Wenn der Umsetzungsgrad unter 90 % (beziehungsweise 95 % ab Jahr 2026 oder 100 % ab Jahr 2027) liegt oder die Abweichung von den Mindestanforderungen durch einen gültigen Ausnahmetatbestand über den Beginn der nach 48 h beginnenden Schicht hinaus gedauert hat, gilt die Richtlinie als nicht erfüllt.

Musterformular/​Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation von Fallzahl und Personaleinsatz auf der NICU am Ende jeder Schicht für Versorgungsstufe II: Perinatalzentrum Level 2

1 2 3 4 5 6 7 8
Datum Schicht-Nr. Gemäß QFR-RL qualifizierte Pflegepersonen insgesamt1 Anzahl Früh- und Reifgeborene Personaleinsatz für
Frühgeborene2
Personal-
schlüssel
rechnerisch
erfüllt3
Ausnahme-
tatbestand
aufgetreten?4
Personal-
schlüssel gemäß QFR-RL erfüllt bzgl. der
Früh- und
Reifgeborenen5
nach Nr. II.2.2 Abs. 6a (1:1) nach Nr. II.2.2 Abs. 7b (1:4) nach Nr. II.2.2 Abs. 5
(1:2)
nach QFR-RL rechnerisch
benötigte
Pflegepersonen
tatsächlich
eingesetzte
Pflegepersonen
ja/​nein nein/​1/​2 ja/​nein
01.01.2025 1
2
[…]
02.01.2025 1

1
Anzahl der Personen, die am Ende der Schicht für die Versorgung der in der Spalte 4 angegebenen Kinder eingesetzt sind. Wenn sich mehrere Pflegepersonen die gesamte Schicht teilen und nacheinander in der pflegerischen Versorgung tätig sind, werden diese als eine Pflegeperson gezählt.
2
Sofern zutreffend, sind die Angaben mit maximal einer Nachkommastelle anzugeben. Als Nachkommastelle sind dabei nur 0 oder 5 möglich.
3
Bezogen auf die Personalschlüssel gemäß Anlage 1 Nummer II.2.2 Absatz 5 bis 7 ohne Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände.
4
Sofern in der Schicht ein Ausnahmetatbestand eintrat, ist anzugeben, welcher Ausnahmetatbestand hier Anwendung fand („1“ gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 1 QFR-RL; „2“ gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 2 QFR-RL).
5
Bezogen auf die Personalschlüssel gemäß Anlage 1 Nummer II.2.2 Absatz 5 bis 7 unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände gemäß § 15 Absatz 1 QFR-RL.

Legende:

Pflegepersonen: Die im Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation tätigen Personen mit der Qualifikation gemäß Nummer II.2.2 Anlage 1.

a
wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: a) bei kardiorespiratorisch instabilen Patientinnen beziehungsweise Patienten, b) am Tag einer größeren Operation, c) bei Sterbebegleitung
b
wenn ausschließlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien vorliegen: a) Kontinuierliches Monitoring von EKG, Atmung und/​oder Sauerstoffsättigung, b) Sauerstofftherapie, c) Magen- oder Jejunalsonde, Gastrostoma, Stomapflege, d) Infusion, e) Phototherapie

Berechnung des Umsetzungsgrads der Personalschlüsselvorgaben unter Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen:

a)
Anzahl der Schichten eines Jahres, in denen Früh- und Reifgeborene behandelt wurden, insgesamt:
b)
Anzahl der Schichten eines Jahres, in denen Früh- und Reifgeborene behandelt wurden und die Personalschlüssel erfüllt werden konnten (das heißt rechnerisch sowie durch die Ausnahmetatbestandsregelung nach § 15, Spalte 8).
c)
Prozentuales Verhältnis der erfüllten Schichten eines Jahres b) geteilt durch die Anzahl der Schichten eines Jahres insgesamt a).
d)
Richtlinie erfüllt?

Wenn c ≥ 90 Prozent (Jahr 2025),
wenn c ≥ 95 Prozent (Jahr 2026) bzw.
wenn c = 100 Prozent (ab Jahr 2027)

Wenn der Umsetzungsgrad unter 90 % (beziehungsweise 95 % ab Jahr 2026 oder 100 % ab Jahr 2027) liegt oder die Abweichung von den Mindestanforderungen durch einen gültigen Ausnahmetatbestand über den Beginn der nach 48 h beginnenden Schicht hinaus gedauert hat, gilt die Richtlinie als nicht erfüllt.“

V.

Die Anlage 5 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 5:
Datenfelder zur Strukturabfrage und zum Nachweisfahren

Tabelle 1: Administrative Datenfelder

Lfd.
Nr.
Datenfeld Zweckbindung der Datenfelder Antwortmöglichkeit Ausfüllhinweise
Adminis-
trativ
Qualitäts-
informationen
Anfor-
derung der
QFR-RL
Wenn
unter-
jährige Meldung der Nicht-
erfüllung
1 Name der medizinischen Einrichtung X X X Freitextfeld
2 Postleitzahl der medizinischen Einrichtung X X X Freitextfeld fünfstellig
3 Straße der medizinischen Einrichtung X X X Freitextfeld
4 Institutionskennzeichen X X X Freitextfeld neunstellig
5 Standortnummer X X X Freitextfeld neunstellig
6 Versorgungsstufe der medizinischen Einrichtung X X X ☐ Versorgungstufe I:
Perinatalzentrum Level 1
☐ Versorgungstufe II:
Perinatalzentrum Level 2
☐ Versorgungstufe III:
Perinataler Schwerpunkt
Filterfrage: Im weiteren Verlauf der Abfrage werden nur die für die ausgewählte Versorgungsstufe relevanten Fragen angezeigt.

Tabelle 2: Datenfelder für Versorgungsstufe I: Perinatalzentren Level 1

Lfd.
Nr.
Datenfeld Zweckbindung der Datenfelder Antwortmöglichkeit Ausfüllhinweise
Adminis-
trativ
Qualitäts-
informa-
tionen
Anfor-
derung
der
QFR-RL
Wenn
unter-
jährige
Meldung der Nicht-
erfüllung
I.1.1 Ärztliche Versorgung
1 Verfügte die Geburtshilfe über eine hauptamtliche ärztliche Leitung mit dem Schwerpunkt oder der fakultativen Weiterbildung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
2
a)
Verfügte die Geburtshilfe über eine Vertretung der hauptamtlichen ärztlichen Leitung?
X X X ☐ JA ☐ NEIN Filterfrage: Wenn „JA“, dann weiter mit Nummer 2 Buchstabe b
b)
War die Stellvertretung der ärztlichen Leitung seit mindestens zwei Jahren ernannt?
X X X ☐ JA ☐ NEIN Filterfrage:

Wenn „JA“, dann weiter mit Nummer 2 Buchstabe c
Wenn „NEIN“, dann weiter mit Nummer 2 Buchstabe d
c)
Konnte die Stellvertretung der ärztlichen Leitung einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt oder der fakultativen Weiterbildung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ nachweisen?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
d)
Konnte die Stellvertretung der ärztlichen Leitung einschlägige Erfahrungen bzw. Praxis in den Bereichen Geburtshilfe und Perinatalmedizin nachweisen?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
3
a)
War die geburtshilfliche Versorgung mit permanenter Facharztpräsenz (24-Stunden-Präsenz, Bereitschaftsdienst im Hause möglich, keine Rufbereitschaft) im präpartalen Bereich, Entbindungsbereich und im Sectio-OP sichergestellt? Die Präsenzärztin oder der Präsenzarzt muss eine Fachärztin oder ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sein.
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
War eine weitere Ärztin oder ein weiterer Arzt anwesend, die oder der am Standort der Gynäkologie/​Geburtshilfe konkret zugeordnet war?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
4 Bestand zusätzlich eine Rufbereitschaft mit einer Fachärztin oder einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
5 War eine der Ärztinnen oder einer der Ärzte in Präsenz oder in Rufbereitschaft eine Fachärztin oder ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt oder fakultativen Weiterbildung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
6 Ist die Betreuung von Schwangeren mit Wachstumsrestriktion des Fetus durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit nachweisbarer Expertise in Ultraschall und Dopplersonographie erfolgt? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
7 Lag in der jeweiligen Abteilung des Perinatalzentrums die Weiterbildungsbefugnis für den Schwerpunkt oder die Weiterbildung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ vor? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
I.1.2 Hebammenhilfliche Versorgung
8 Wurde die hebammenhilfliche Leitung des Entbindungsbereiches einer Hebamme hauptamtlich übertragen? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
9 Hat die leitende Hebamme einen Leitungslehrgang absolviert? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
10 Stellten die nachweislich getroffenen Regelungen (Organisationsstatut) eine sachgerechte Ausübung der Leitungsfunktion, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, sicher? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
11 Wurde die leitende Hebamme für den Aufwand der Leitungstätigkeit von der unmittelbaren Patientenversorgung befreit? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
12 War im Kreißsaal die 24-Stunden-Präsenz (Schicht- oder Bereitschaftsdienst, keine Rufbereitschaft) mindestens einer Hebamme gewährleistet? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
13 War eine kontinuierliche Betreuung jeder Schwangeren sub partu durch eine Hebamme gewährleistet? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
14 Befand sich mindestens eine zweite Hebamme in Rufbereitschaft (dabei kann es sich auch um eine Beleghebamme handeln)? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
15 War die ständige Erreichbarkeit einer Hebamme (mindestens Rufbereitschaft) auf der präpartalen Station sichergestellt? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
I.2.1 Ärztliche Versorgung
16 Wurde die Neonatologie von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde jeweils mit dem Schwerpunkt „Neonatologie“ geleitet? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
17
a)
Verfügte die ärztliche Leitung der Neonatologie über eine Vertretung?
X X X ☐ JA ☐ NEIN Filterfrage: Wenn „JA“, dann weiter mit Nummer 17 Buchstabe b
b)
Wies die Stellvertretung der ärztlichen Leitung die gleiche Qualifikation auf wie die ärztliche Leitung?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
18 Oblag die Behandlungsleitung während der Neonatalperiode (mindestens 28 Tage nach dem errechneten Geburtstermin) durchgängig einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde jeweils mit dem Schwerpunkt „Neonatologie“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
19 War die ärztliche Versorgung der Früh- und Reifgeborenen durch einen Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz (24-Stunden-Präsenz, kein Bereitschaftsdienst) im neonatologischen Intensivbereich sichergestellt (für Intensivstation und Kreißsaal; nicht gleichzeitig für Routineaufgaben auf anderen Stationen oder Einheiten)? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
20 Bestand zusätzlich eine Rufbereitschaft? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
21 War eine der Ärztinnen oder einer der Ärzte in Präsenz oder Rufbereitschaft eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde und verfügte über den Schwerpunkt „Neonatologie“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
22 Lag in der jeweiligen Abteilung des Perinatalzentrums die Weiterbildungsbefugnis für den Schwerpunkt „Neonatologie“ vor? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
I.2.2 Pflegerische Versorgung
23 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die ihre Ausbildung auf der Grundlage der Vorschriften des Pflegeberufegesetzes abgeschlossen haben und die mindestens 1 260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung absolviert haben und dies durch die Vorlage geeigneter Nachweise belegen können? Dabei können sowohl Zeiten in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung während der praktischen Berufsausbildung als auch nach Abschluss der Berufsausbildung berücksichtigt werden. X X X numerische Angabe
24 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit entsprechendem Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“ erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die mindestens 1 260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung absolviert haben und dies durch die Vorlage geeigneter Nachweise belegen können? Dabei können sowohl Zeiten in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung während der praktischen Berufsausbildung als auch nach Abschluss der Berufsausbildung berücksichtigt werden. X X X numerische Angabe
25 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die ihre Ausbildung auf der Grundlage der Vorschriften des Krankenpflegegesetzes abgeschlossen haben oder bis zum 31. Dezember 2024 noch abschließen werden? X X X numerische Angabe
26 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ohne Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“ erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die eine Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung abgeschlossen haben? X X X numerische Angabe
a)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder
b)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder
c)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ vom 29. September 2015 oder
d)
zu Buchstabe a, b oder c
gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung.

Die DKG gibt zur Gleichwertigkeit der einzelnen landesrechtlichen Regelungen jeweils eine Einschätzung ab.

27 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kranken­pfleger erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die eine Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatri­sche Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung abgeschlossen haben und die am Stichtag 19. September 2019 folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit seit Aus­bildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung – Teilzeittätigkeit wird entsprechend anteilig angerechnet – und
mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 19. September 2019 auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung?
X X X numerische Angabe
a)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder
b)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder
c)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ vom 29. September 2015 oder
d)
zu Buchstabe a, b oder c
gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung.

Die DKG gibt zur Gleichwertigkeit der einzelnen landesrechtlichen Regelungen jeweils eine Einschätzung ab.

28 Wie hoch war der Anteil der Personen im Pflegedienst nach Nummer 26 und 27 insgesamt? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen. Der Anteil dieser Pflegekräfte darf insgesamt maximal 15 % betragen.
29 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügten? X X X numerische Angabe
30 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X numerische Angabe Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind.
31 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit einer abgeschlossenen Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder einer gleichwertigen Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
32 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind. Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
33 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die nicht über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügten, aber am Stichtag 1. Januar 2017 bestimmte Voraussetzungen erfüllten? X X X numerische Angabe Bestimmte Voraussetzungen meint:

mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit seit Ausbildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung – Teilzeittätigkeit wird entsprechend anteilig angerechnet – und
mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2017 auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung.
34 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ohne abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung, jedoch mit den genannten Voraussetzungen? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
35 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Krankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), welche bis zum Stichtag 19. September 2019 bestimmte Voraussetzungen erfüllen und über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügen? X X X numerische Angabe Bestimmte Voraussetzungen meint:

mindestens fünf Jahre
Berufstätigkeit seit Ausbildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung – Teilzeittätigkeit wird entsprechend anteilig angerechnet – und
mindestens drei Jahre
Berufstätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2017 auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung.
36 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger mit den genannten Voraussetzungen, welche über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
37 Wie hoch war die Zahl der Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, welche über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügten? X X X numerische Angabe
38 Wie hoch war der Anteil der Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, welche über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügen? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
39 Wie hoch war die Zahl der Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X numerische Angabe Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind.
40 Wie hoch war der Anteil an Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind.
41 Wurde die Erfüllung der Voraussetzungen nach QFR-RL Anlage 1 Nummer I.2.2 schriftlich durch die Pflegedienstleitung bestätigt? X X ☐ JA ☐ NEIN
42 Wurde in jeder Schicht mindestens eine Person gemäß Nummer I.2.2 Absatz 4 mit Weiterbildung nach Nummer I.2.2 Absatz 1 Satz 5 Anlage 1 eingesetzt? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die Weiterbildung nach Nummer I.2.2 Absatz 1 Satz 5 Anlage 1 ist folgende:

a)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder
b)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder
c)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ vom 29. September 2015 oder
d)
zu Buchstabe a, b oder c gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung.
43 War auf der neonatologischen Intensivstation mit Ausnahme von Nummer 44 und 45 jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer I.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je zwei dort behandelte Früh- und Reifgeborene vorhanden? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
44 War auf der neonatologischen Intensivstation jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer I.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je ein dort behandeltes Früh- und Reifgeborenes vorhanden, wenn mindestens eines der Kriterien nach Nummer I.2.2 Absatz 6 Anlage 1 erfüllt war? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die relevanten Kriterien:

a)
bei einem Geburtsgewicht
< 1 000 g in den ersten 72 Lebensstunden
b)
bei kardiorespiratorisch
instabilen Patientinnen bzw. Patienten
c)
am Tag einer größeren
Operation
d)
bei Austauschtransfusion
oder ECMO-Therapie
e)
bei Hypothermie-
Behandlung in den ersten 24 Stunden
f)
bei Sterbebegleitung
45 War auf der neonatologischen Intensivstation jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer I.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je vier dort behandelte Früh- und Reifgeborene vorhanden, wenn ausschließlich eines oder mehrere der Kriterien nach Nummer I.2.2 Absatz 7 Anlage 1 erfüllt waren? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die relevanten Kriterien:

a)
Kontinuierliches Monitoring
von EKG, Atmung und/​oder Sauerstoffsättigung
b)
Sauerstofftherapie
c)
Magen- oder Jejunalsonde,
Gastrostoma, Stomapflege
d)
Infusion
e)
Phototherapie
46 Wie hoch war die Anzahl aller Schichten im vergangenen Kalenderjahr mit Früh- und Reifgeborenen, die unter die Kriterien gemäß I.2.2 Anlage 1 Absatz 5 und/​oder 6 und/​oder 7 fallen, auf der neonatologischen Intensivstation insgesamt? X X X numerische Angabe
47 Wie hoch war die Anzahl aller Schichten, in denen die Vorgaben gemäß I.2.2 Anlage 1 Absätze 5 bis 7 zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen im zurückliegenden Kalenderjahr erfüllt wurden? X X numerische Angabe
48 Gesamtanteil aller Schichten, die unter die Kriterien gemäß I.2.2 Anlage 1 Absatz 5 und/​oder 6 und/​oder 7 fallen und nach den Vorgaben gemäß I.2.2 Anlage 1 Absätze 5 bis 7 besetzt worden sind. X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die vorgegebenen Pflegeschlüssel müssen zu 100 % der Schichten mit Früh- und Reifgeborenen umgesetzt sein. Im Erfassungsjahr 2025 gilt jedoch übergangsweise eine Quote von 90 % und für das Erfassungsjahr 2026 eine Quote von 95 %.
49 Wie oft konnte die Anforderung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 nicht erfüllt werden? X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
50 Lagen im vergangenen Kalenderjahr Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand

a)
Mehr als 15 % kurzfristig krankheitsbedingten sowie kurzfristig schwangerschaftsbedingten Ausfall des in der jeweiligen Schicht mindestens vorzuhaltenden Personals oder
X X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
b)
Unvorhergesehener Zugang von mehr als 2 Frühgeborenen < 1 500 g Geburtsgewicht innerhalb einer Schicht vor?
X X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
c)
Ist das Vorliegen der Voraussetzung eines Ausnahmetatbestandes unverzüglich den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nachgewiesen worden?
X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
51 Verfügte die Einrichtung über ein Personalmanagementkonzept? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die Einrichtung muss über ein Personalmanagementkonzept verfügen, welches für den Fall von ungeplanten Neuaufnahmen oder Personalausfällen konkrete Handlungsanweisungen zur Kompensation des sich daraus ergebenden personellen Mehrbedarfs bzw. zur Wiederherstellung der vorgegebenen Personalschlüssel umfasst, die von der pflegerischen Schichtleitung und der verantwortlichen Sta­tionsärztin oder dem verantwortlichen Stationsarzt unverzüglich veranlasst werden können.
52 Hat die Stationsleiterin oder der Stationsleiter der Intensivstation eine Weiterbildung im Bereich „Leitung einer Station/​eines Bereiches“ gemäß der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 28. November 2017 (in der Fassung vom 17. September 2018) oder eine vergleichbare Hochschulqualifikation oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung sowie ab 1. Januar 2029 eine Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß Anlage 1 Nummer I.2.2 Absatz 1 Satz 5 QFR-RL absolviert? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
53
a)
Hat das Perinatalzentrum dem G-BA mitgeteilt, dass es die Anforderungen an die pflegerische Versorgung in Nummer I.2.2 der Anlage 1 nicht erfüllt?
X X ☐ JA ☐ NEIN
b)
Wenn ja, dann:
Nahm das Perinatalzentrum auf Landesebene an einem gesonderten klärenden Dialog zu seiner Personalsituation mit der Landesarbeitsgemeinschaft gemäß § 5 DeQS-RL (LAG) teil?
X X ☐ JA ☐ NEIN
I.3.1 Lokalisation von Entbindungsbereich und neonatologischer Intensivstation
54 Befanden sich der Entbindungsbereich, der Operationsbereich und die neonatologische Intensivstation innerhalb des Standorts im selben Gebäude (möglichst Wand an Wand) oder in miteinander verbundenen Gebäuden? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Filterfrage: Wenn „NEIN“, dann weiter mit Nummer 55
55 Wurde die Vorgabe durch eine Kooperation mit einem anderen Standort erfüllt? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Hinweis: Dabei hat der Standort mit neonatologischer Intensivstation sicherzustellen, dass sich der Entbindungsbereich des kooperierenden Standortes im selben Gebäude (möglichst Wand an Wand) oder in baulich miteinander verbundenen Gebäuden befindet und der kooperierende Standort auch die weiteren Anforderungen an die Geburtshilfe nach dieser Richtlinie erfüllt.
I.3.2 Geräteausstattung der neonatologischen Intensivstation
56
a)
Verfügte die neonatologische Intensivstation über mindestens sechs neonatologische Intensivtherapieplätze?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Verfügten diese neonatologischen Intensivtherapieplätze über jeweils einen Intensivpflege-Inkubator sowie ein Monitoring bzgl. Elektrokardiogramm (EKG), Blutdruck und Pulsoximeter?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
57 Stand an vier Intensivtherapieplätzen jeweils mindestens ein Beatmungsgerät für Früh- und Reifgeborene sowie die Möglichkeit zur transkutanen Messung des arteriellen Sauerstoffpartialdrucks (pO2) und des Kohlendioxidpartialdrucks (pCO2) zur Verfügung? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
58 War auf der neonatologischen Intensivstation oder unmittelbar benachbart die folgende Mindestausstattung an Geräten verfügbar: jeweils ein Röntgengerät, Ultraschallgerät (inklusive Echokardiografie), Elektroenzephalografiegerät (Standard-EEG oder Amplituden-integriertes EEG) und Blutgasanalysegerät? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
59 War das Blutgasanalysegerät auf der neonatologischen Intensivstation innerhalb von drei Minuten erreichbar? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
I.3.3 Voraussetzungen für eine neonatologische Notfallversorgung außerhalb des eigenen Perinatalzentrums Level 1
60 War das Perinatalzentrum in der Lage, im Notfall Früh- und Reifgeborene außerhalb des eigenen Perinatalzentrums angemessen zu versorgen und mittels mobiler Intensiveinheit in das Perinatalzentrum zu transportieren? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
I.3.4 Voraussetzungen für eine kinderchirurgische Versorgung im Perinatalzentrum Level 1
61 Waren die Voraussetzungen für eine kinderchirurgische Versorgung gegeben? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: …  [Zahl]
Dafür muss insbesondere eine Rufbereitschaft durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinderchirurgie mit ausgewiesener Expertise in Neugeborenenchirurgie, die oder der innerhalb von einer Stunde tätig werden kann, sichergestellt sein.
I.4 Ärztliche und nicht-ärztliche Dienstleistungen
62 Wurden ärztliche Dienstleistungen folgender Fachrichtungen vorgehalten oder durch vergleichbare Regelungen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen gewährleistet?

a)
Kinderchirurgie als Rufbereitschaft
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Kinderkardiologie als Rufbereitschaft
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
c)
Mikrobiologie (ärztliche Befundbewertung und Befundauskunft) als Regeldienst (auch telefonisch)
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
d)
Mikrobiologie (an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen besteht mindestens eine Rufbereitschaft (auch telefonisch), die auf ein bestimmtes Zeitfenster beschränkt werden kann)
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
e)
Radiologie als Rufbereitschaft
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
f)
Neuropädiatrie mindestens als telefonisches Konsil im Regeldienst und Terminvereinbarung für das klinische Konsil
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
g)
Ophthalmologie mindestens als telefonisches Konsil im Regeldienst und Terminvereinbarung für das klinische Konsil
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
h)
Humangenetik mindestens als telefonisches Konsil im Regeldienst und Terminvereinbarung für das klinische Konsil sowie die genetische Beratung
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
63 Wurden folgende nicht-ärztliche Dienstleistungen im Perinatalzentrum vorgehalten oder durch vergleichbare Regelungen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen gewährleistet?

a)
Laborleistungen im Schicht- oder Bereitschaftsdienst
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Blutbank bzw. Blutdepot
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
c)
mikrobiologische Laborleistungen als Regeldienst, auch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
d)
die Durchführung von Röntgenuntersuchungen im Schicht- oder Bereitschaftsdienst
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations-
partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
64 War in den Bereichen Geburtshilfe und Neonatologie eine professionelle psychosoziale Betreuung von Schwangeren gemäß § 4 Absatz 2 bis 4 sowie der Eltern von Früh- und kranken Neugeborenen durch hierfür qualifiziertes Personal im Leistungsumfang von 1,5 Vollzeit-Arbeitskräften pro 100 Aufnahmen von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g pro Jahr fest zugeordnet und stand im Regeldienst montags bis freitags zur Verfügung? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Eine professionelle psychosoziale Betreuung der Eltern kann zum Beispiel durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten, Diplompsychologen, Psychiater und darüber hinaus durch Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiter erfolgen.
I.5 Qualitätssicherungsverfahren
65 Wurde die weitere Betreuung der Familien im häuslichen Umfeld durch eine gezielte Entlassungsvorbereitung sichergestellt und im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V noch während des stationären Aufenthalts ein Kontakt zur ambulanten, fachärztlichen Weiterbehandlung wie zum Beispiel Sozialpädiatrische Zentren mit dem Ziel hergestellt, dass die im Entlassbericht empfohlenen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen zeitgerecht umgesetzt werden? X X ☐ JA ☐ NEIN
66 Wurde bei Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 Gramm im Entlassbrief die Überleitung in eine angemessene strukturierte und insbesondere entwicklungsneurologische Diagnostik und gegebenenfalls Therapie in spezialisierten Einrichtungen (zum Beispiel in Sozialpädiatrischen Zentren) empfohlen? X X ☐ JA ☐ NEIN
67 Wurde die Klinik innerhalb von sechs Monaten über Art und Ausmaß der strukturierten und insbesondere entwicklungsneurologischen Diagnostik und gegebenfalls Therapie in spezialisierten Einrichtungen durch die weiterbehandelnde Ärztin oder den weiterbehandelnden Arzt informiert? X X ☐ JA ☐ NEIN
68 Wurde bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen die sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Absatz 2 SGB V verordnet? X X ☐ JA ☐ NEIN
69
a)
Erfolgt eine kontinuierliche Teilnahme an der externen Infektions-Surveillance für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g?
X X ☐ JA
(NEO-KISS)
☐ JA
(gleichwertig NEO-KISS)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Erfolgt eine kontinuierliche Durchführung der entwicklungsdiagnostischen Nachuntersuchung für alle Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g?
X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
70 Fanden im Perinatalzentrum regelmäßig (mindestens einmal pro Quartal) Maßnahmen des klinikinternen Qualitätsmanagements (zum Beispiel Qualitätszirkel, interdisziplinäre Fallbesprechung, M&M-Konferenz) statt, an denen alle im Perinatalzentrum am Patienten tätigen Berufsgruppen beteiligt wurden? X X ☐ JA ☐ NEIN Mögliche Fachbereiche:
Geburtshilfe einschließlich einer Hebamme Neonatologie einschließlich eines Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers, bei Bedarf psychosoziale Betreuung nach Nummer I.4.3 der Anlage 1, Humangenetik, bei Bedarf Pathologie, bei Bedarf Krankenhaushygiene, bei Bedarf Kinderchirurgie und bei Bedarf Anästhesie
71 Wurde jedes im Perinatalzentrum behandelte Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g mindestens einmal während der im Rahmen des klinikinternen Qualitätsmanagements stattfindenden interdisziplinären Fallbesprechungen innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt vorgestellt? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
72 Wurde die Durchführung der Fallbesprechung in der Patientenakte dokumentiert? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]

I.6 Unterschriften

Hiermit wird die Richtigkeit der obigen Angaben bestätigt.

Name …………………………. …………………………. …………………………. ………………………….
Datum …………………………. …………………………. …………………………. ………………………….
Unterschrift …………………………. …………………………. …………………………. ………………………….
Ärztliche Leitung Neonatologie Ärztliche Leitung
Geburtshilfe
Pflegedirektion Geschäftsführung/​
Verwaltungsdirektion

Tabelle 3: Datenfelder für Versorgungsstufe II: Perinatalzentren Level 2

Lfd. Nr. Datenfeld Zweckbindung der Datenfelder Antwortmöglichkeit Ausfüllhinweise
Adminis-
trativ
Qualitäts-
informa-
tionen
Anfor-
derung der
QFR-RL
Wenn
unter-
jährige Meldung
der Nicht-
erfüllung
II.1.1 Ärztliche Versorgung
1 Verfügte die Geburtshilfe über eine hauptamtliche ärztliche Leitung mit dem Schwerpunkt oder der fakultativen Weiterbildung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
2
a)
Verfügte die Geburtshilfe über eine Vertretung der hauptamtlichen ärztlichen Leitung?
X X X ☐ JA ☐ NEIN Filterfrage: Wenn „JA“, dann weiter mit Nummer 2 Buchstabe b
b)
Verfügte die Stellvertretung der ärztlichen Leitung der Geburtshilfe über mindestens drei Jahre klinische Erfahrung als Fachärztin oder Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
3 War die geburtshilfliche Versorgung mit permanenter Facharztpräsenz (24-Stunden-Präsenz, Bereitschaftsdienst im Hause möglich, keine Rufbereitschaft) im präpartalen Bereich, Entbindungsbereich und im Sectio-OP sichergestellt? Die Präsenzärztin oder der Präsenzarzt muss eine Fachärztin oder ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sein. X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
4
a)
Bestand zusätzlich eine Rufbereitschaft?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
War die Ärztin oder der Arzt in Rufbereitschaft eine Fachärztin oder ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
5 Verfügte eine der Ärztinnen oder einer der Ärzte in Präsenz oder Rufbereitschaft über den Schwerpunkt oder die Weiterbildung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
6 Erfolgte die Betreuung von Schwangeren mit Wachstumsrestriktion des Fetus durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit nachweisbarer Expertise in Ultraschall und Dopplersonographie? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
II.1.2 Hebammenhilfliche Versorgung
7 Wurde die hebammenhilfliche Leitung des Entbindungsbereiches einer Hebamme hauptamtlich übertragen? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
8 Hat die leitende Hebamme einen Leitungslehrgang absolviert? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
9 Stellten die nachweislich getroffenen Regelungen (Organisationsstatut der Einrichtungen) eine sachgerechte Ausübung der Leitungsfunktion, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, sicher? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
10 Wurde die leitende Hebamme für den Aufwand der Leitungstätigkeit von der unmittelbaren Patientenversorgung befreit? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
11 War im Kreißsaal die 24-Stunden-Präsenz (Schicht- oder Bereitschaftsdienst, keine Rufbereitschaft) mindestens einer Hebamme gewährleistet? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
12 Wurde eine kontinuierliche Betreuung jeder Schwangeren sub partu durch eine Hebamme gewährleistet? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
13 Befand sich mindestens eine zweite Hebamme in Rufbereitschaft (dabei kann es sich auch um eine Beleghebamme handeln)? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
14 War die ständige Erreichbarkeit einer Hebamme auf der präpartalen Station sichergestellt? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
II.2.1 Ärztliche Versorgung
15 Wurde die Neonatologie von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde jeweils mit dem Schwerpunkt „Neonatologie“ geleitet? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
16
a)
Verfügte die hauptamtliche ärztliche Leitung der Neonatologie über eine Vertretung?
X X X ☐ JA ☐ NEIN Filterfrage: Wenn „JA“, dann weiter mit Nummer 16 Buchstabe b
b)
Wies die Stellvertretung der ärztlichen Leitung die gleiche Qualifikation auf wie die ärztliche Leitung?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
17 Oblag die Behandlungsleitung während der Neonatalperiode (mindestens 28 Tage nach dem errechneten Geburtstermin) durchgängig einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde jeweils mit dem Schwerpunkt „Neonatologie“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
18 War die ärztliche Versorgung der Früh- und Reifgeborenen, durch permanente Arztpräsenz (Schicht- oder Bereitschaftsdienst, keine Rufbereitschaft) im neonatologischen Intensivbereich sichergestellt (für Intensivstation und Kreißsaal; nicht gleichzeitig für Routineaufgaben auf anderen Stationen oder Einheiten)? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
19 Bestand zusätzlich eine Rufbereitschaft? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
20 War die Ärztin oder der Arzt in Präsenz oder Rufbereitschaft eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde mit dem Schwerpunkt „Neonatologie“? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
II.2.2 Pflegerische Versorgung
21 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die ihre Ausbildung auf der Grundlage der Vorschriften des Pflegeberufegesetzes abgeschlossen haben und die mindestens 1 260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung absolviert haben und dies durch die Vorlage geeigneter Nachweise belegen können? Dabei können sowohl Zeiten in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung während der praktischen Berufsausbildung als auch nach Abschluss der Berufsausbildung berücksichtigt werden. X X X numerische Angabe
22 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit entsprechendem Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“ erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die mindestens 1 260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung absolviert haben und dies durch die Vorlage geeigneter Nachweise belegen können? Dabei können sowohl Zeiten in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung während der praktischen Berufsausbildung als auch nach Abschluss der Berufsausbildung berücksichtigt werden. X X X numerische Angabe
23 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die ihre Ausbildung auf der Grundlage der Vorschriften des Krankenpflegegesetzes abgeschlossen haben oder bis zum 31. Dezember 2024 noch abschließen werden? X X X numerische Angabe
24 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ohne Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“ erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die eine Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung abgeschlossen haben? X X X numerische Angabe
a)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder
b)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder
c)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ vom 29. September 2015 oder
d)
zu Buchstabe a, b oder c
gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung.

Die DKG gibt zur Gleichwertigkeit der einzelnen landesrechtlichen Regelungen jeweils eine Einschätzung ab.

25 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die eine Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung abgeschlossen haben und die am Stichtag 19. September 2019 folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit seit Ausbildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung – Teilzeittätigkeit wird entsprechend anteilig angerechnet – und
mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 19. September 2019 auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung?
X X X numerische Angabe
a)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder
b)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder
c)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ vom 29. September 2015 oder
d)
zu Buchstabe a, b oder c gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung.

Die DKG gibt zur Gleichwertigkeit der einzelnen landesrechtlichen Regelungen jeweils eine Einschätzung ab.

26 Wie hoch war der Anteil der Personen im Pflegedienst nach Nummer 24 und 25? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen. Der Anteil dieser Pflegekräfte darf insgesamt maximal 15 % betragen.
27 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder einer gleichwertigen Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügten? X X X numerische Angabe
28 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X numerische Angabe Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind.
29 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit einer abgeschlossenen Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder einer gleichwertigen Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
30 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind. Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
31 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die nicht über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügten, aber am Stichtag 1. Januar 2017 bestimmte Voraussetzungen erfüllten? X X X numerische Angabe Bestimmte Voraussetzungen meint:

mindestens fünf Jahre
Berufstätigkeit seit Ausbildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung – Teilzeittätigkeit wird entsprechend anteilig angerechnet – und
mindestens drei Jahre
Berufstätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2017 auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung.
32 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ohne abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesie­pflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung, jedoch mit den genannten Voraussetzungen? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
33 Wie hoch war die Zahl der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Krankenpfleger (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), welche bis zum Stichtag 19. September 2019 bestimmte Voraussetzungen erfüllen und über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügen? X X X numerische Angabe Bestimmte Voraussetzungen meint:

mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit seit Ausbildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung – Teilzeittätigkeit wird entsprechend anteilig angerechnet – und
mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2017 auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung.
34 Wie hoch war der Anteil der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder Gesundheits- und Krankenpfleger mit den genannten Voraussetzungen, welche über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügen? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
35 Wie hoch war die Zahl der Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, welche über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügen? X X X numerische Angabe
36 Wie hoch war der Anteil der Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, welche über eine abgeschlossene Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung verfügen? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen.
37 Wie hoch war die Zahl der Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X numerische Angabe Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind.
38 Wie hoch war der Anteil an Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Personen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erteilt wurde mit ausgewiesenem Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“, die sich in einer Weiterbildung „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, können mit dem Faktor 0,5 auf die Quote des Perinatalzentrums angerechnet werden, bei dem sie tätig sind.
39 Wurde die Erfüllung der Voraussetzungen nach QFR-RL Anlage 1 Nummer II.2.2 schriftlich durch die Pflegedienstleitung bestätigt? X X ☐ JA ☐ NEIN
40 Wurde in jeder Schicht mindestens eine Person gemäß Nummer II.2.2 Absatz 4 mit Weiterbildung nach Nummer II.2.2 Absatz 1 Satz 5 Anlage 1 eingesetzt? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die Weiterbildung nach Nummer II.2.2 Absatz 1 Satz 5 Anlage 1 ist folgende:

a)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder
b)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder
c)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ vom 29. September 2015 oder
d)
zu Buchstabe a, b oder c
gleichwertige landesrechtliche Regelung.
41 War auf der neonatologischen Intensivstation mit Ausnahme von Nummer 42 und 43 jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer II.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je zwei dort behandelte Früh- und Reifgeborene vorhanden? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
42 War auf der neonatologischen Intensivstation jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer II.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je ein dort behandeltes Früh- und Reifgeborenes vorhanden, wenn mindestens eines der Kriterien nach Nummer II.2.2 Absatz 6 Anlage 1 erfüllt war? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die relevanten Kriterien:

a)
bei kardiorespiratorisch
instabilen Patientinnen bzw. Patienten
b)
am Tag einer größeren Operation
c)
bei Sterbebegleitung
43 War auf der neonatologischen Intensivstation jederzeit mindestens eine Person nach QFR-RL Anlage 1 Nummer II.2.2. Absatz 1 ausschließlich für je vier dort behandelte Früh- und Reifgeborene vorhanden, wenn ausschließlich eines oder mehrere der Kriterien nach Nummer II.2.2 Absatz 7 Anlage 1 erfüllt waren? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die relevanten Kriterien:

a)
Kontinuierliches Monitoring
von EKG, Atmung und/​oder Sauerstoffsättigung
b)
Sauerstofftherapie
c)
Magen- oder Jejunalsonde,
Gastrostoma, Stomapflege
d)
Infusion
e)
Phototherapie
44 Wie hoch war die Anzahl aller Schichten im vergangenen Kalenderjahr mit Früh- und Reifgeborenen, die unter die Kriterien gemäß II.2.2 Anlage 1 Absatz 5 und/​oder 6 und/​oder 7 fallen, auf der neonatologischen Intensivstation insgesamt? X X numerische Angabe
45 Wie hoch war die Anzahl aller Schichten, in denen die Vorgaben gemäß II.2.2 Anlage 1 Absätze 5 bis 7 zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen im zurückliegenden Kalenderjahr erfüllt wurden? X X numerische Angabe
46 Gesamtanteil aller Schichten, die unter die Kriterien gemäß II.2.2 Anlage 1 Absatz 5 und/​oder 6 und/​oder 7 fallen und nach den Vorgaben gemäß II.2.2 Anlage 1 Absätze 5 bis 7 besetzt worden sind. X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die vorgegebenen Pflegeschlüssel müssen zu 100 % der Schichten mit Früh- und Reifgeborenen umgesetzt sein. Im Erfassungsjahr 2025 gilt jedoch übergangsweise eine Quote von 90 % und für das Erfassungsjahr 2026 eine Quote von 95 %.
47 Wie oft konnte die Anforderung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 nicht erfüllt werden? X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
48 Lagen im vergangenen Kalenderjahr Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand

a)
Mehr als 15 % kurzfristig krankheitsbedingten sowie kurzfristig schwangerschaftsbedingten Ausfall des in der jeweiligen Schicht mindestens vorzuhaltenden Personals oder
X X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
b)
Unvorhergesehener Zugang von mehr als 2 Frühgeborenen < 1 500 g Geburtsgewicht innerhalb einer Schicht vor?
X X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
c)
Ist das Vorliegen der Voraussetzung eines Ausnahmetatbestandes unverzüglich den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nachgewiesen worden?
X X ☐ JA
Häufigkeit des Ereignisses: …
☐ NEIN
49 Verfügte die Einrichtung über ein Personalmanagementkonzept? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Die Einrichtung muss über ein Personalmanagementkonzept verfügen, welches für den Fall von ungeplanten Neuaufnahmen oder Personalausfällen konkrete Handlungsanweisungen zur Kompensation des sich daraus ergebenden personellen Mehrbedarfs bzw. zur Wiederherstellung der vorgegebenen Personalschlüssel umfasst, die von der pflegerischen Schichtleitung und der verantwortlichen Sta­tionsärztin oder dem verantwortlichen Stationsarzt unverzüglich veranlasst werden können.
50 Hat die Stationsleiterin oder der Stationsleiter der Intensivstation eine Weiterbildung im Bereich „Leitung einer Station/​eines Bereiches“ gemäß der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 28. November 2017 (in der Fassung vom 17. September 2018) oder eine vergleichbare Hochschulqualifikation oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung sowie ab 1. Januar 2029 eine Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß Anlage 1 Nummer II.2.2 Absatz 1 Satz 5 QFR-RL absolviert? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
51
a)
Hat das Perinatalzentrum dem G-BA mitgeteilt, dass es nach dem 1. Januar 2017 die Anforderungen an die pflegerische Versorgung in Nummer II.2.2 der Anlage 1 nicht erfüllt?
X X ☐ JA ☐ NEIN
b)
Wenn ja, dann:
Nahm das Perinatalzentrum auf Landesebene an einem gesonderten klärenden Dialog zu seiner Personalsituation mit der Landesarbeitsgemeinschaft gemäß § 5 DeQS-RL (LAG) teil?
X X ☐ JA ☐ NEIN
II.3.1  Lokalisation von Entbindungsbereich und neonatologischer Intensivstation
52 Befanden sich der Entbindungsbereich, der Operationsbereich und die neonatologische Intensivstation innerhalb des Standorts im selben Gebäude (möglichst Wand an Wand) oder in miteinander verbundenen Gebäuden? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Filterfrage: Wenn „NEIN“, dann weiter mit Nummer 53
53 Wurde die Vorgabe durch eine Kooperation mit einem anderen Standort erfüllt? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Hinweis: Dabei hat der Standort mit neonatologischer Intensivstation sicherzustellen, dass sich der Entbindungsbereich des kooperierenden Standortes im selben Gebäude (möglichst Wand an Wand) oder in baulich miteinander verbundenen Gebäuden befindet und der kooperierende Standort auch die weiteren Anforderungen an die Geburtshilfe nach dieser Richtlinie erfüllt.
II.3.2 Geräteausstattung der neonatologischen Intensivstation
54
a)
Verfügte die neonatologische Intensivstation über mindestens vier neonatologische Intensivtherapieplätze?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Verfügten diese neonatologischen Intensivtherapieplätze über jeweils einen Intensivpflege-Inkubator sowie ein Monitoring bzgl. Elektrokardiogramm (EKG), Blutdruck und Pulsoximeter?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
55 Stand an zwei Intensivtherapieplätzen jeweils mindestens ein Beatmungsgerät für Früh- und Reifgeborene sowie die Möglichkeit zur transkutanen Messung des arteriellen Sauerstoffpartialdrucks (pO2) und des Kohlendioxidpartialdrucks (pCO2) zur Verfügung? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
56 War auf der neonatologischen Intensivstation oder unmittelbar benachbart die folgende Mindestausstattung an Geräten verfügbar: jeweils ein Röntgengerät, Ultraschallgerät (inklusive Echokardiografie), Elektroenzephalografiegerät (Standard-EEG oder Amplituden-integriertes EEG) und Blutgasanalysegerät? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
57 War das Blutgasanalysegerät innerhalb von drei Minuten erreichbar? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
II.4 Ärztliche und nicht-ärztliche Dienstleistungen
58 Wurden ärztliche Dienstleistungen folgender Fachrichtungen vorgehalten oder durch vergleichbare Regelungen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen gewährleistet?

a)
Kinderchirurgie als Rufbereitschaft
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Kinderkardiologie als Rufbereitschaft
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
c)
Mikrobiologie (ärztliche Befundbewertung und
Befundauskunft) als Regeldienst (auch telefonisch)
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
d)
Mikrobiologie (an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen besteht mindestens eine Rufbereitschaft (auch telefonisch), die auf ein bestimmtes Zeitfenster beschränkt werden kann)
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
e)
Radiologie als Rufbereitschaft
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
f)
Neuropädiatrie mindestens als telefonisches Konsil
im Regeldienst und Terminvereinbarung für das klinische Konsil
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
g)
Ophthalmologie mindestens als telefonisches Konsil im Regeldienst und Terminvereinbarung für das klinische Konsil
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
h)
Humangenetik mindestens als telefonisches Konsil im Regeldienst und Terminvereinbarung für das klinische Konsil sowie die genetische Beratung
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
59 Wurden folgende nicht-ärztliche Dienstleistungen im Perinatalzentrum vorgehalten oder durch vergleichbare Regelungen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen gewährleistet?

a)
Laborleistungen im Schicht- oder Bereitschaftsdienst
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Blutbank bzw. Blutdepot
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
c)
mikrobiologische Laborleistungen als Regeldienst,
auch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
d)
die Durchführung von Röntgenuntersuchungen im
Schicht- oder Bereitschaftsdienst
X X X ☐ JA
(eigene Fach­abteilung)
☐ JA
(Kooperations­partner)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
60 War in den Bereichen Geburtshilfe und Neonatologie eine professionelle psychosoziale Betreuung von Schwangeren gemäß § 4 Absatz 2 bis 4 sowie der Eltern von Früh- und kranken Neugeborenen durch hierfür qualifiziertes Personal im Leistungsumfang von 1,5 Vollzeit-Arbeitskräften pro 100 Aufnahmen von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g pro Jahr fest zugeordnet und stand im Regeldienst montags bis freitags zur Verfügung? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
Eine professionelle psychosoziale Betreuung der Eltern kann zum Beispiel durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten, Diplompsychologen, Psychiater und darüber hinaus durch Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiter erfolgen.
II.5 Qualitätssicherungsverfahren
61 Wurde die weitere Betreuung der Familien im häuslichen Umfeld durch eine gezielte Entlassungsvorbereitung sichergestellt und im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V noch während des stationären Aufenthalts ein Kontakt zur ambulanten, fachärztlichen Weiterbehandlung wie zum Beispiel Sozialpädiatrische Zentren mit dem Ziel hergestellt, dass die im Entlassbericht empfohlenen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen zeitgerecht umgesetzt werden? X X ☐ JA ☐ NEIN
62 Wurde bei Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g im Entlassbrief die Überleitung in eine angemessene strukturierte und insbesondere entwicklungsneurologische Diagnostik und gegebenenfalls Therapie in spezialisierten Einrichtungen (zum Beispiel in Sozialpädiatrischen Zentren) empfohlen? X X ☐ JA ☐ NEIN
63 Wurde die Klinik innerhalb von sechs Monaten über Art und Ausmaß der strukturierten und insbesondere entwicklungsneurologischen Diagnostik und gegebenenfalls Therapie in spezialisierten Einrichtungen durch die weiterbehandelnde Ärztin oder den weiterbehandelnden Arzt informiert? X X ☐ JA ☐ NEIN
64 Wurde bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen die sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Absatz 2 SGB V verordnet? X X ☐ JA ☐ NEIN
65
a)
Erfolgt eine kontinuierliche Teilnahme an der externen Infektions-Surveillance für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g?
X X ☐ JA
(NEO-KISS)
☐ JA
(gleichwertig NEO-KISS)
☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Erfolgt eine kontinuierliche Durchführung der entwicklungsdiagnostischen Nachuntersuchung für alle Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g?
X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
66 Fanden im Perinatalzentrum regelmäßig (mindestens einmal pro Quartal) Maßnahmen des klinikinternen Qualitätsmanagements (zum Beispiel Qualitätszirkel, interdisziplinäre Fallbesprechung, M&M-Konferenz) statt, an denen alle im Perinatalzentrum am Patienten tätigen Berufsgruppen beteiligt wurden? X X ☐ JA ☐ NEIN Mögliche Fachbereiche:
Geburtshilfe einschließlich einer Hebamme Neonatologie einschließlich eines Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers,
bei Bedarf psychosoziale Betreuung nach Nummer I.4.3 der Anlage 1, Humangenetik, bei Bedarf Pathologie, bei Bedarf Krankenhaushygiene, bei Bedarf Kinderchirurgie und bei Bedarf Anästhesie
67 Wurden die Kriterien für eine Zuweisung in die höhere Versorgungsstufe im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal beachtet? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
68 Wurde jedes im Perinatalzentrum behandelte Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 g mindestens einmal während der im Rahmen des klinikinternen Qualitätsmanagements stattfindenden interdisziplinären Fallbesprechungen innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt vorgestellt? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
69 Wurde die Durchführung der Fallbesprechung in der Patientenakte dokumentiert? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]

II.6 Unterschriften

Hiermit wird die Richtigkeit der obigen Angaben bestätigt.

Name …………………………. …………………………. …………………………. ………………………….
Datum …………………………. …………………………. …………………………. ………………………….
Unterschrift …………………………. …………………………. …………………………. ………………………….
Ärztliche Leitung Neonatologie Ärztliche Leitung
Geburtshilfe
Pflegedirektion Geschäftsführung/​
Verwaltungsdirektion

Tabelle 4: Datenfelder für Einrichtungen mit Versorgungsstufe III: Perinatalem Schwerpunkt

Lfd. Nr. Datenfeld Zweckbindung der Datenfelder Antwortmöglichkeit Ausfüllhinweise
Adminis-
trativ
Qualitäts-
informa-
tionen
Anfor-
derung
der
QFR-RL
Wenn
unter-
jährige Meldung
der Nichterfüllung
III.1 Geburtshilfe
1
a)
Befand sich der Perinatale Schwerpunkt in einem
Krankenhaus, das eine Geburtsklinik mit Kinderklinik im Haus vorhält?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
Wenn nein: Verfügte es über eine kooperierende Kinderklinik?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
III.1.2 Ärztliche Versorgung
2 Erfolgte die Betreuung von Schwangeren mit einer drohenden Frühgeburt und geschätztem Geburtsgewicht von mindestens 1 500 g oder mit einem Gestationsalter von 32+0 bis ≤ 36+6 SSW durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die oder der unmittelbar tätig werden konnte? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
3 Erfolgte die Betreuung von Schwangeren mit Wachstumsrestriktion des Fetus durch eine Fachärztin oder ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit nachweisbarer Expertise in Ultraschall und Dopplersonographie? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
III.1.3 Hebammenhilfliche Versorgung
4 Wurde die hebammenhilfliche Leitung des Entbindungsbereiches einer Hebamme übertragen? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
5 Hat die leitende Hebamme einen Leitungslehrgang absolviert? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
6 Stellten die nachweislich getroffenen Regelungen (Organisationsstatut) eine sachgerechte Ausübung der Leitungsfunktion sicher, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
7 Wurde die leitende Hebamme für den Aufwand der Leitungstätigkeit von der unmittelbaren Patientenversorgung befreit? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
8 War im Entbindungsbereich und auf der Wochenbettstation die 24-Stunden-Präsenz (Schicht- oder Bereitschaftsdienst, keine Rufbereitschaft) mindestens einer Hebamme gewährleistet? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
9
a)
Wurde eine kontinuierliche Betreuung jeder
Schwangeren sub partu durch eine Hebamme gewährleistet?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
b)
War dazu jederzeit mindestens eine Hebamme anwesend?
X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
10 Befand sich mindestens eine zweite Hebamme in Rufbereitschaft (dabei kann es sich auch um eine Beleghebamme handeln)? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
III. Neonatologie
III. 2.1 Ärztliche Versorgung
11 Lag die ärztliche Leitung der Behandlung der Früh- und Reifgeborenen im Perinatalen Schwerpunkt bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
12 War die ärztliche Versorgung der Früh- und Reifgeborenen mit einem Schichtdienst durch eine Ärztin oder einem Arzt der Kinderklinik (24-Stunden-Präsenz, Bereitschaftsdienst ist möglich) sichergestellt? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
13 Bestand zusätzlich eine Rufbereitschaft mit einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde ist? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
14 War der Perinatale Schwerpunkt in der Lage, plötzlich auftretende, unerwartete neonatologische Notfälle adäquat (das heißt, eine Ärztin oder ein Arzt der Kinderklinik muss im Notfall innerhalb von zehn Minuten im Kreißsaal bzw. der Neugeborenenstation sein und eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin muss unmittelbar tätig werden können) zu versorgen? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
III.2.2 Pflegerische Versorgung
15 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die ihre Ausbildung auf der Grundlage der Vorschriften des Pflegeberufegesetzes abgeschlossen haben und die mindestens 1 260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung absolviert haben und dies durch die Vorlage geeigneter Nachweise belegen können? Dabei können sowohl Zeiten in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung während der praktischen Berufsausbildung als auch nach Abschluss der Berufsausbildung berücksichtigt werden. X X X numerische Angabe
16 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit entsprechendem Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“ erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die mindestens 1 260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung absolviert haben und dies durch die Vorlage geeigneter Nachweise belegen können? Dabei können sowohl Zeiten in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung während der praktischen Berufsausbildung als auch nach Abschluss der Berufsausbildung berücksichtigt werden. X X X numerische Angabe
17 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erteilt wurde (Vollzeit­äquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen), die ihre Ausbildung auf der Grundlage der Vorschriften des Krankenpflegegesetzes abgeschlossen haben oder bis zum 31. Dezember 2024 noch abschließen werden? X X X numerische Angabe
18 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ohne Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“ erteilt wurde (Vollzeitäquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die eine Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung abgeschlossen haben? X X X numerische Angabe
a)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder
b)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie“ vom 20. September 2011 oder
c)
Weiterbildung in dem pflegerischen Fachgebiet der „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ gemäß der „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ vom 29. September 2015 oder
d)
zu Buchstabe a, b oder c gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung.

Die DKG gibt zur Gleichwertigkeit der einzelnen landesrechtlichen Regelungen jeweils eine Einschätzung ab.

19 Aus insgesamt wie vielen Personen bestand der Pflegedienst der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen der Einrichtung, denen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger erteilt wurde (Vollzeit­äquivalente, das heißt Summe aus Vollzeit- und Teilzeitstellen) und die eine Weiterbildung in den pflegerischen Fachgebieten „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ oder eine gleichwertige Weiterbildung nach landesrechtlicher Regelung abgeschlossen haben und die am Stichtag 19. September 2019 folgende Voraussetzungen erfüllen:

mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit seit Ausbildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung – Teilzeittätigkeit wird entsprechend anteilig angerechnet – und
mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 19. September 2019 auf einer neonatologischen Intensivstation in der direkten Patientenversorgung?
X X X numerische Angabe
20 Wie hoch war der Anteil der Personen im Pflegedienst nach Nummer 18 und 19 insgesamt? X X X prozentuale Angabe/​
berechnetes Feld
Die Prozentwerte sind bezogen auf Vollzeitäquivalente zu berechnen. Der Anteil dieser Pflegekräfte darf insgesamt maximal 15 % betragen.
III.3 Infrastruktur
21 Bestand die Möglichkeit zur notfallmäßigen Beatmung für Früh- und Reifgeborene? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
22 Waren diagnostische Verfahren für Früh- und Reifgeborene, wie: Radiologie, allgemeine Sonografie, Echokardiografie, Elektroenzephalografie (Standard-EEG) und Labor im Perinatalen Schwerpunkt, verfügbar? X X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]
III.4 Qualitätssicherungsverfahren
23 Wurden die Kriterien für eine Zuweisung in die höheren Versorgungsstufen im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal beachtet? X X ☐ JA ☐ NEIN
An wie vielen Tagen im vergangenen Kalenderjahr wurde die Anforderung nicht erfüllt: … [Zahl]

III.5 Unterschriften

Hiermit wird die Richtigkeit der obigen Angaben bestätigt.

Name …………………………. …………………………. ………………………….
Datum …………………………. …………………………. ………………………….
Unterschrift …………………………. …………………………. ………………………….
Leitung Kinderklinik Leitung Frauenklinik Geschäftsführung/​
Verwaltungsdirektion“
VI.

Die Anlage 6 wird wie folgt geändert:

1.
Die Angabe „§ 8“ wird jeweils durch die Angabe „§ 7“ ersetzt.
2.
Die Angabe „Anlage 2“ wird jeweils durch die Angabe „Anlage 1“ ersetzt.
3.
Die Angabe „31. Dezember 2024“ wird jeweils durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.
4.
Nummer A) 1.1 wird wie folgt gefasst:

scrollen
„A) 1.1 Anzahl Frühgeborener mit Geburtsgewicht < 1 500 g im vorvergangenen Kalenderjahr:

Bitte nutzen Sie folgende Quelle: Daten der Neonatalerhebung, Früh­geborene < 1 500 g mit Entlassungsdatum des Kindes im vorvergangenen Kalenderjahr

Numerische Angabe Max. 4-stellig“
5.
Nummer A) 1.2 Spalte 2 wird wie folgt geändert:

a)
Vor den Wörtern „Perinatalzentrum Level 1“ wird die Angabe „Versorgungsstufe I:“ eingefügt.
b)
Vor den Wörtern „Perinatalzentrum Level 2“ wird die Angabe „Versorgungsstufe II:“ eingefügt.
c)
Vor den Wörtern „Perinataler Schwerpunkt“ wird die Angabe „Versorgungsstufe III:“ eingefügt.

6.
In Nummer A) 2.2 Spalte 2 wird die Angabe „15. April 2024“ durch die Angabe „15. April 2026“ ersetzt.
7.
In den Nummern A) 2.2.3 Spalte 2 und A) 2.2.4 Spalte 2 wird jeweils die Angabe „Ende 2024“ durch die Angabe „Ende 2026“ ersetzt.
8.
In Nummer B) 2.2 Spalte 2 werden die Wörter „allen Schichten mit Kindern < 1 500 g Geburtsgewicht an“ gestrichen.
9.
Der Nummer B) 2.2 werden folgende Zeilen angefügt:

scrollen
Lfd. Nr. Datenfeld Antwortmöglichkeit Ausfüllhinweise
„01.01. – 31.12.2025:_​_​_​% Numerische Angabe Max. 3-stellig
01.01. – 31.12.2026:_​_​_​% Numerische Angabe Max. 3-stellig“
10.
In Nummer B) 3.1.5.1 Spalte 2 wird die Angabe „Frühjahr 2025“ durch die Angabe „15. April 2027“ ersetzt.
11.
In Nummer B) 3.1.5.2 Spalte 2 wird die Angabe „Berichtstermin 2025“ durch die Wörter „Berichtstermin 15. April 2027“ ersetzt.
VII.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Oktober 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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