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Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Ciltacabtagen autoleucel (neues Anwendungsgebiet/Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung der 30 Millionen Euro-Grenze: Multiples Myelom, nach mindestens 1 Vortherapie, refraktär gegenüber

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Ciltacabtagen autoleucel
(neues Anwendungsgebiet/​Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung
der 30 Millionen Euro-Grenze: Multiples Myelom, nach mindestens 1 Vortherapie,
refraktär gegenüber Lenalidomid)

Vom 15. Mai 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 3. April 2025 (BAnz AT 18.06.2025 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird wie folgt geändert:

1.
Die Angaben zu Ciltacabtagen autoleucel in der Fassung des Beschlusses vom 17. August 2023 (BAnz AT 11.09.2023 B1) werden aufgehoben.
2.
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ciltacabtagen autoleucel wie folgt ergänzt:
Ciltacabtagen autoleucel
Neues Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 19. April 2024):
Carvykti ist indiziert für die Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die zuvor bereits mindestens eine Therapie erhalten haben, darunter einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression zeigten und gegenüber Lenalidomid refraktär sind.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 15. Mai 2025):
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
1.
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die mindestens eine vorhergehende Therapie erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Eine individualisierte Therapie unter Auswahl von

Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason,
Daratumumab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason,
Daratumumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (DPd),
Isatuximab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason,
Isatuximab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien),
Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien),
Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (PVd, nur für Personen, die auf einen Anti-CD38-Antikörper refraktär sind),
Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben),
Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason,
Panobinostat in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (nur für Personen, die mindestens vier Vortherapien erhalten haben),
Bortezomib in Kombination mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben),
Bortezomib in Kombination mit Dexamethason (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben),
Daratumumab Monotherapie (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben),
Cyclophosphamid als Monotherapie oder in Kombination mit Dexamethason (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben),
Melphalan als Monotherapie oder in Kombination mit Prednisolon oder Prednison (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben),
Hochdosistherapie mit autologer Stammzelltransplantation (nur für Personen nach einer Vortherapie, die für eine autologe Stammzelltransplantation geeignet sind; nach Erreichen einer Remission)
und

Hochdosistherapie mit allogener Stammzelltransplantation1 (nur für Personen nach einer Vortherapie, die für eine allogene Stammzelltransplantation geeignet sind; nach Erreichen einer Remission)
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Ciltacabtagen autoleucel gegenüber DPd oder PVd:

a1)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
a2)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:2

a1)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Vorteil im Gesamtüberleben
Morbidität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen Insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede; im Detail überwiegend Nachteile bei spezifischen UEs
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Offene randomisierte Phase III-Studie CARTITUDE-4

Ciltacabtagen autoleucel versus individualisierte Therapie unter Auswahl von DPd oder PVd
Erwachsene mit ein bis drei Vortherapien
Vierter Datenschnitt: 1. Mai 2024, finale präspezifizierte Analyse für progressionsfreies Überleben, prä­spezifizierte zweite Interimsanalyse für das Gesamtüberleben
Mortalität

Endpunkt Ciltacabtagen autoleucel Individualisierte Therapie
unter Auswahl von
DPd oder PVd
Intervention vs.
Kontrolle
N Mediane Überlebenszeit
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Mediane Überlebenszeit
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Hazard Ratio
[95 %-KI];
p-Werta
Gesamtüberleben
208 n. e.
50 (24,0)
211 n. e. [37,75; n. b.]
83 (39,3)
0,55 [0,39; 0,79];
< 0,001b
Überlebensrate in Prozent
[95 %-KI]c
Überlebensrate in Prozent
[95 %-KI]c
Zu Studienmonat 6 208 91,3 [86,6; 94,5] 211 94,2 [90,1; 96,7]
Zu Studienmonat 12 208 84,1 [78,4; 88,4] 211 83,6 [77,9; 88,0]
Zu Studienmonat 18 208 82,2 [76,3; 86,8] 211 74,4 [67,9; 79,8]
Zu Studienmonat 24 208 78,8 [72,6; 83,8] 211 66,2 [59,3; 72,2]
Zu Studienmonat 30 208 76,2 [69,6; 81,6] 211 63,3 [56,1; 69,6]
Zu Studienmonat 36 208 76,2 [69,6; 81,6] 211 53,1 [39,6; 65,0]
Morbidität

Endpunkt Ciltacabtagen autoleucel Individualisierte Therapie
unter Auswahl von
DPd oder PVd
Intervention vs.
Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Hazard Ratio
[95 %-KI];
p-Werta
Progressionsfreies Überleben (PFS)c
208 n. e. [34,50; n. e.]
89 (42,8)
211 11,79 [9,66; 14,00]
153 (72,5)
0,39 [0,30; 0,51];
< 0,0001
Symptomatik
EORTC QLQ-C30 Keine geeigneten Datend
PGIS Keine geeigneten Datend
Multiple Myeloma Symptom and Impact Questionnaire (MySIm-Q) Keine geeigneten Datend
Gesundheitszustand
EQ-5D VAS Keine geeigneten Datend
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Ciltacabtagen autoleucel Individualisierte Therapie
unter Auswahl von
DPd oder PVd
Intervention vs.
Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Hazard Ratio
[95 %-KI];
p-Werta
EORTC QLQ-C30
Keine geeigneten Datend
Nebenwirkungen

Endpunkt Ciltacabtagen autoleucel Individualisierte Therapie
unter Auswahl von
DPd oder PVd
Intervention vs.
Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Hazard Ratio
[95 %-KI];
p-Werta
Unerwünschte Ereignisse gesamt (UEs, ergänzend dargestellt)e
208 0,20 [0,13; 0,26]
208 (100)
208 0,13 [0,07; 0,20]
208 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)e
208 9,86 [5,62; 15,57]
139 (66,8)
208 19,48 [12,42; 25,23]
99 (47,6)
1,25 [0,96; 1,63];
0,103
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 oder 4)e
208 0,72 [0,56; 0,76]
203 (97,6)
208 0,69 [0,49; 0,72]
202 (97,1)
0,93 [0,75; 1,14];
0,455
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissenf
208 n. e.
6 (2,9)
208 n. e. [37,19; n. b.]
44 (21,2)
0,47 [0,18; 1,21];
0,116
PRO-CTCAE
Keine geeigneten Datend
Spezifische unerwünschte Ereignissee
Zytokin-Freisetzungs­syndrom Keine geeigneten Dateng
schwere neurologische Toxizität (SUE, SOC Erkrankungen des Nervensystems)e 208 n. e.
26 (12,5)
208 n. e.
6 (2,9)
3,38 [1,38; 8,29];
0,008
Infusionsbedingte Reaktionen Keine geeigneten Dateng
schwere Infektionen (SUE, SOC Infektionen und parasitäre Erkrankungen)e 208 n. e. [31,57; n. b.]
84 (40,4)
208 n. e. [24,81; n. b.]
63 (30,3)
0,95 [0,68; 1,34];
0,779
sekundäre Malignome Keine geeigneten Dateng
Kopfschmerzen (PT, UEs)e 208 n. e.
58 (27,9)
208 n. e.
27 (13,0)
3,09 [1,87; 5,10];
< 0,001
Schlaflosigkeit (PT, UEs)e 208 n. e.
23 (11,1)
208 n. e.
55 (26,4)
0,43 [0,26; 0,70];
< 0,001
Thrombozytopenie (PT, schwere UEs, CTCAE-Grad 3 oder 4)e 208 n. e. [5,95; n. b.]
89 (42,8)
208 n. e.
41 (19,7)
2,49 [1,70; 3,64];
< 0,001
Anämie (PT, schwere UEs, CTCAE-Grad 3 oder 4)e 208 n. e.
80 (38,5)
208 n. e.
33 (15,9)
2,88 [1,90; 4,37];
< 0,001
Lymphopenie (PT, schwere UEs, CTCAE-Grad 3 oder 4)e 208 n. e.
46 (22,1)
208 n. e.
25 (12,0)
2,02 [1,22; 3,33];
0,006
Leukopenie (PT, schwere UEs, CTCAE-Grad 3 oder 4)e 208 n. e.
27 (13,0)
208 n. e.
10 (4,8)
2,75 [1,33; 5,69];
0,006
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen (SOC, schwere UEs, CTCAE-Grad 3 oder 4)e 208 n. e.
33 (15,9)
208 n. e.
15 (7,2)
2,47 [1,30; 4,69];
0,006
Hypogammaglobulinämie (PT, schwere UEs, CTCAE-Grad 3 oder 4)e 208 n. e. [8,02; n. b.]
12 (5,8)
208 n. e.
2 (1,0)
52,86 [5,41; 516,19];
< 0,001
a HR, KI und p-Wert: Cox-Proportional-Hazards-Modell, stratifiziert nach Vergleichstherapie nach Wahl der Prüfärztin oder des Prüfarztes (DPd vs. PVd), ISS-Stadium (I vs. II vs. III) und Anzahl der vorherigen Therapielinien (eine vs. zwei oder drei)
b p-Wert: Log-Rang-Test, stratifiziert nach Vergleichstherapie nach Wahl der Prüfärztin oder des Prüfarztes (DPd vs. PVd), ISS-Stadium (I vs. II vs. III) und Anzahl der vorherigen Therapielinien (eine vs. zwei oder drei)
c Angaben aus dem Assessment Report der Europäischen Zulassungsbehörde (EPAR) zu Carvykti vom 22. Februar 2024
d Patientenberichtete Endpunkte sind nicht für die Nutzenbewertung geeignet, da in relevanten Abschnitten der CAR-T-Zelltherapie im Interventionsarm keine Erhebung erfolgte und ein fairer Vergleich mit der Kontrollgruppe somit nicht möglich ist.
e Daten aus der Sensitivitätsanalyse 1 aus dem Addendum des IQWiG (A25-48), es gehen UEs, SUEs und schwere UEs bis zum Ende der maximalen Beobachtungsdauer ein, in der eine vollständige Erhebung aller Ereignisse für die einzelnen Patientinnen und Patienten erfolgte.
f Abbruch mindestens einer Therapiekomponente; im Interventionsarm sind nur Ereignisse bis zur Infusion von Ciltacabtagen autoleucel erfasst, die zum Abbruch mindestens einer Therapiekomponente der Brückentherapie führten.
g Keine geeigneten Daten, da unklar ist, inwiefern die UEs von besonderem Interesse systematisch anhand einer präspezifizierten Liste erhoben wurden. Darüber hinaus ist die bisherige Beobachtungsdauer für sekundäre Malignome zu kurz.
Verwendete Abkürzungen:

AD = Absolute Differenz; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); DPd = Daratumumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason; EORTC = European Organisation for Research and Treatment; HR = Hazard Ratio; ISS = International Staging System; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; PGIS = Patient’s global Impression of Severity; PRO-CTCAE = Patient-reported Outcomes Version of the CTCAE; PT = bevorzugter Begriff; PVd = Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason; SOC = Systemorganklasse; SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE = unerwünschtes Ereignis; VAS = visuelle Analogskala; vs. = versus

a2)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor
Es liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen.
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegen keine Daten vor.
Morbidität Es liegen keine Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Es liegen keine Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅ : Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

a1)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor
circa 1 180 bis 2 460 Patientinnen und Patienten
a2)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor
circa 1 100 bis 1 180 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Carvykti (Wirkstoff: Ciltacabtagen autoleucel) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 8. April 2025):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​de/​documents/​product-information/​carvykti-epar-product-information_​de.pdf
Gemäß den Vorgaben der EMA hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers Schulungsmaterial und eine Patienten-Notfallkarte zur Verfügung zu stellen. Das Schulungsmaterial für sämtliches medizinisches Fachpersonal, welches Ciltacabtagen autoleucel ver­schreiben, abgeben und verabreichen soll, enthält Anweisungen zur Identifizierung, Vorbeugung, Behandlung und Überwachung des Zytokin-Freisetzungssyndroms und neurologischer Nebenwirkungen sowie zum Risiko eines sekundären Malignoms mit T-Zell-Ursprung. Darüber hinaus beinhaltet es Anweisungen zur Lagerung und zum Transport sowie zum Auftauvorgang der Zellen, zur Verfügbarkeit von einer Dosis Tocilizumab am Behandlungsort, zur Bereitstellung relevanter Informationen für die Patientinnen und Patienten und zur vollständigen und angemessenen Berichterstattung von Nebenwirkungen.
Das Schulungsprogramm für Patientinnen und Patienten soll über die Risiken des Zytokin-Freisetzungs­syndroms und schwerwiegender neurologischer Nebenwirkungen aufklären sowie die Notwendigkeit erklären, die Symptome sofort der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt zu melden und die Patienten-Notfallkarte immer bei sich zu tragen.
Ciltacabtagen autoleucel muss in einer qualifizierten Behandlungseinrichtung angewendet werden. Für die Anwendung des Arzneimittels für neuartige Therapien (Advanced Medicine Therapeutic Product, ATMP) Ciltacabtagen autoleucel im Anwendungsgebiet des multiplen Myeloms gelten die Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie. Näheres regelt die Anlage 1 „Anwendung von CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien“ der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie.
Zu den derzeit zugelassenen CD19- oder BCMA-gerichteten CAR-T-Zelltherapien liegt ein Rote-Hand-Brief vor, welcher über das Auftreten sekundärer Malignome mit T-Zell-Ursprung, einschließlich chimärer Antigenrezeptor (CAR)-positiver Malignome, berichtet. Patientinnen und Patienten, die mit CAR-T-Zellprodukten behandelt wurden, sollten daher lebenslang auf das Auftreten sekundärer Malignome überwacht werden.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Die dargestellten Jahrestherapiekosten beziehen sich auf das erste Behandlungsjahr.

a)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die mindestens eine vorhergehende Therapie erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Ciltacabtagen autoleucel3, 4, 5 285 000 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 778,41 € – 778,74 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Eine individualisierte Therapie unter Auswahl von
Bortezomib in Kombination mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Bortezomib 5 610,88 €
Doxorubicin (pegyliert, liposomal) 17 458,32 €
Gesamt 23 069,20 €
Bortezomib in Kombination mit Dexamethason (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Bortezomib 2 805,44 € – 5 610,88 €
Dexamethason 104,64 € – 169,43 €
Gesamt 2 910,08 € – 5 780,31 €
Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason
Carfilzomib 150 998,96 €
Dexamethason 243,59 €
Gesamt 151 242,55 €
Cyclophosphamid als Monotherapie (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Cyclophosphamid 579,58 € – 5 247,18 €
Cyclophosphamid in Kombination mit Dexamethason (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Cyclophosphamid Nicht bezifferbar
Dexamethason Nicht bezifferbar
Gesamt Nicht bezifferbar
Daratumumab Monotherapie (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Daratumumab 136 884,50 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 323,88 € – 594,36 €
Daratumumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (DPd)
Daratumumab 136 884,50 €
Pomalidomid 34 049,47 €
Dexamethason 108,03 €
Gesamt 171 042,00 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 260,33 € – 263,63 €
Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason
Daratumumab 124 981,50 €
Bortezomib 5 610,88 €
Dexamethason 147,76 €
Gesamt 130 740,14 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 209,57 € – 212,58 €
Daratumumab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason
Daratumumab 136 884,50 €
Carfilzomib 150 998,96 €
Dexamethason 174,49 €
Gesamt 288 057,95 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 231,29 € – 234,59 €
Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien)
Elotuzumab 88 227,60 €
Pomalidomid 34 049,47 €
Dexamethason 188,86 €
Gesamt 122 465,93 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 183,45 € – 186,18 €
Isatuximab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien)
Isatuximab 69 257,44 €
Pomalidomid 34 049,47 €
Dexamethason 193,71 €
Gesamt 103 500,62 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 10,49 €
Isatuximab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason
Isatuximab 69 257,44 €
Carfilzomib 150 998,96 €
Dexamethason 639,61 €
Gesamt 220 896,01 €
Melphalan Monotherapie (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Melphalan 605,15 €
Melphalan in Kombination mit Prednison oder Prednisolon (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Melphalan 404,99 € – 605,15 €
Prednison 134,10 € – 200,38 €
Gesamt 539,09 € – 805,53 €
Prednisolon 63,27 € – 94,54 €
Gesamt 468,26 € – 699,69 €
Panobinostat in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (nur für Personen, die mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Panobinostat 35 136,00 € – 70 272,00 €
Bortezomib 5 610,88 € – 8 416,32 €
Dexamethason 169,43 € – 234,22 €
Gesamt 40 916,31 € – 78 922,54 €
Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (PVd, nur für Personen, die auf einen Anti-CD38-Antikörper refraktär sind)
Pomalidomid 30 382,60 €
Bortezomib 8 907,27 €
Dexamethason 237,97 €
Gesamt 39 527,84 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 10,49 €
Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Pomalidomid 34 049,47 €
Dexamethason 193,71 €
Gesamt 34 243,18 €
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 10,49 €
Hochdosistherapie mit autologer Stammzelltransplantation (nur für Personen nach einer Vortherapie, die für eine autologe Stammzelltransplantation geeignet sind; nach Erreichen einer Remission)
Hochdosistherapie mit autologer Stammzelltransplantation 26 244,72 €
Hochdosistherapie mit allogener Stammzelltransplantation (nur für Personen nach einer Vortherapie, die für eine allogene Stammzelltransplantation geeignet sind; nach Erreichen einer Remission)
Hochdosistherapie mit allogener Stammzelltransplantation Nicht bezifferbar
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. April 2025)
Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
Art der Leistung Kosten/​
Einheit
Anzahl/​
Zyklus
Anzahl/​
Patientin bzw.
Patient/​Jahr
Kosten/​
Patientin bzw.
Patient/​Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Ciltacabtagen autoleucel: Lymphozytendepletion
Cyclophosphamid Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 3 300 €
Fludarabin Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 3 300 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Bortezomib in Kombination mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Bortezomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 4 32,0 3 200 €
Doxorubicin (pegyliert, liposomal) Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € Tag 4
21-Tage-Zyklus
8,0 800 €
Bortezomib in Kombination mit Dexamethason (nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Bortezomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 4 16,0 – 32,0 1 600 € – 3 200 €
Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason
Carfilzomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 6 78,0 7 800 €
Cyclophosphamid Monotherapie (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Cyclophosphamid Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 13,0 – 365,0 1 300 € – 36 500 €
Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason
Bortezomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 4 32,0 3 200 €
Daratumumab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason
Carfilzomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 6 78,0 7 800 €
Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien)
Elotuzumab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1. – 2. Zyklus: 4

ab 3. Zyklus: 1

19,0 1 900 €
Isatuximab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien)
Isatuximab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1. Zyklus: 4

ab 2. Zyklus: 2

28,0 2 800 €
Isatuximab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason
Isatuximab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1. Zyklus: 4

ab 2. Zyklus: 2

28,0 2 800 €
Carfilzomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 6 78,0 7 800 €
Melphalan Monotherapie (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Melphalan Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 13,0 1 300 €
Melphalan in Kombination mit Prednisolon oder Prednison (nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind und mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Melphalan Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 8,7 – 13,0 870 € – 1 300 €
Panobinostat in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (nur für Personen, die mindestens vier Vortherapien erhalten haben)
Bortezomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1. – 8. Zyklus: 4

9. – 16. Zyklus: 2

32 – 48 3 200 € – 4 800 €
Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (PVd, nur für Personen, die auf einen Anti-CD38-Antikörper refraktär sind)
Bortezomib Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1. – 8. Zyklus: 4

ab 9. Zyklus: 2

50,8 5 080 €
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:

a)
Erwachsene mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die mindestens eine vorhergehende Therapie erhalten haben, während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben und refraktär gegenüber Lenalidomid sind; Vorbehandlung umfasst einen Immunmodulator und einen Proteasom-Inhibitor

Kein in Kombinationstherapie einsetzbares Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für das die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt sind.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 15. Mai 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Mai 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Es gelten die Regelungen des G-BA gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Mindestmengenregelungen, Mm-R).
2
Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A24-116) und dem Addendum (A25-48), sofern nicht anders indiziert.
3
Ciltacabtagen autoleucel wird einmalig angewendet.
4
Es handelt sich ausschließlich um die Kosten für das Arzneimittel Carvykti.
5
Da die Leukapherese Teil der Herstellung des Arzneimittels nach § 4 Absatz 14 des Arzneimittelgesetzes ist, fallen diesbezüglich keine weiteren Kosten für das zu bewertende Arzneimittel an.

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