Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Änderung der Angaben zur Geltungsdauer eines Beschlusses über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Andexanet alfa (Aufhebung der Antikoagulation (durch Apixaban oder Rivaroxaban) bei lebensbedrohlichen oder nicht kontrollierbaren Blutungen) vom: 21.09.2023
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Änderung der Angaben zur Geltungsdauer eines Beschlusses über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Andexanet alfa (Aufhebung der Antikoagulation (durch Apixaban oder Rivaroxaban) bei lebensbedrohlichen oder nicht kontrollierbaren Blutungen) vom: 21.09.2023

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Änderung der Angaben zur Geltungsdauer eines Beschlusses über die
Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Andexanet alfa
(Aufhebung der Antikoagulation (durch Apixaban oder Rivaroxaban)
bei lebensbedrohlichen oder nicht kontrollierbaren Blutungen)

Vom 21. September 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. August 2023 (BAnz AT 04.10.2023 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII wird die Regelung in Abschnitt II Nummer 2 zur Geltungsdauer des Beschlusses über die Nutzenbewertung von Andexanet alfa vom 21. September 2023 wie folgt geändert:

Die mit Beschluss vom 20. Februar 2020 in Kraft getretene Angabe „1. November 2023“ wird durch die Angabe „1. August 2024“ ersetzt.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 21. September 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. September 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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