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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bestimmung des Kreises der nach § 92 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt P in Verbindung mit Anlage Va

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Bestimmung des Kreises der
nach § 92 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Arzneimittel-Richtlinie:
Abschnitt P in Verbindung mit Anlage Va

Vom 17. Februar 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 folgenden Beschluss gemäß 4. Kapitel § 55 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit 1. Kapitel § 9 Absatz 1 und 3 Verfahrensordnung des G-BA gefasst:

I.

Folgende Organisationen werden in den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen nach § 92 Absatz 3a SGB V aufgenommen. Dementsprechend wird ihnen nach § 92 Absatz 3a SGB V vor abschließenden Entscheidungen des G-BA über Abschnitt P und Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben:

Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed)
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (.B.A.H)
Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) e. V.
Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin e. V. (DGA)
Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e. V. (DGG)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.
Deutsche Gesellschaft für Phlebologie
Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e. V. (DGfW)
Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß in der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) e. V.
Initiative Chronische Wunden e. V. (ICW e. V.)
FgSKW (Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde) e. V.
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. (VVHC e. V.)
II.

Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Februar 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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