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Bekanntmachung einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs vom: 16.04.2025 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs

Vom 16. April 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 24. März 2023 der Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparten und Risiko­arten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz) erteilt:

Nummer 4 des Teils A der Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz – Schienenfahrzeug Kasko
Nummer 6 des Teils A der Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz – See-, Binnensee- und Flussschifffahrtskasko, sämtliche Schäden an:

Nummer 6 Buchstabe a: Flussschiffen
Nummer 6 Buchstabe b: Binnenseeschiffen
Nummer 6 Buchstabe c: Seeschiffen
Nummer 7 des Teils A der Anlage zum Versicherungsaufsichtsgesetz – Transportgüter.

Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf den Betrieb der Rückversicherung.

Betroffenes Versicherungsunternehmen:

Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 53
80538 München

Bonn, den 16. April 2025

VA 32-I 5000/​00330#00010

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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