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Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes

geralt (CC0), Pixabay
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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 2. Januar 2023

Herr Bundesminister a. D. Heiko Maas hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, folgende nachamtliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen:

1.
Rechtsanwalt bei der Kanzlei GSK Stockmann
2.
Mitgliedschaft im Kuratorium der Montan-Stiftung Saar

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeiten nach Maßgabe des § 6b des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.

Berlin, den 2. Januar 2023

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf

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