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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

Vom 26. Februar 2024

Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 35 Absatz 5 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bereits festgesetzte Festbeträge überprüft und beabsichtigt, für die folgenden Festbetragsgruppen die Festbeträge anzu­passen:

Festbetragsgruppen gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V
mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Angiotensin-II-Antagonisten 1
Carboanhydrasehemmer 1
Endothelin-Rezeptor-Antagonisten 1
Nukleos(t)id-Analoga mit hoher Resistenzbarriere 1
Phosphodiesterase-5-Inhibitoren 1
Prostaglandin-Analoga 1
Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer 1
TNF-alpha-Inhibitoren 1

Festbetragsgruppen gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB V
mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva 1
Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern 1
Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid 1
Kombinationen von Glucocorticoiden mit langwirksamen Beta2-Sympathomimetika 1

Gemäß § 35 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 SGB V ist Sachverständigen vor der Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Alle Vorschläge stehen deshalb auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter

www.gkv-spitzenverband.de/​am_​festbetraege

abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arznei­mittelkommission der Deutschen Apotheker, dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dem Verband Pro Generika und dem Verband Die Arzneimittel-Importeure mit der Bitte um Abgabe sachverständiger Stellungnahmen zugeleitet. Sachverständige ohne Zugriffsmöglichkeit auf die oben genannte Internetseite, die nicht Mitglieder der oben genannten Verbände sind, können die Vorschläge schriftlich beim GKV-Spitzenverband anfordern.

Stellungnahmen zu den Festbetragsvorschlägen sind

spätestens bis zum 28. März 2024

schriftlich einzureichen beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Telefax 030 206 288-82309 

Berlin, den 26. Februar 2024

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Stoff-Ahnis

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