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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
über ein Stellungnahmeverfahren zu
Arzneimittel-Festbeträgen

Vom 21. November 2022

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, auf Basis der Gruppenbildungsbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2022, 15. September 2022 und 20. Oktober 2022 für die folgenden Festbetragsgruppen die Festbeträge festzusetzen:

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Miglustat 1
Teriparatid 1

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Anticholinergika 1

Gemäß § 35 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 SGB V ist Sachverständigen vor der Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Alle Vorschläge stehen deshalb auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter

www.gkv-spitzenverband.de/​am_​festbetraege

abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arznei­mittelkommission der Deutschen Apotheker, dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dem Verband Pro Generika, dem Bundesverband der Arzneimittel-Importeure und dem Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands mit der Bitte um Abgabe sachverständiger Stellungnahmen zugeleitet. Sachverständige ohne Zugriffsmöglichkeit auf die oben genannte Internetseite, die nicht Mitglieder der oben genannten Verbände sind, können die Vorschläge schriftlich beim GKV-Spitzenverband anfordern.

Stellungnahmen zu den Festbetragsvorschlägen sind

spätestens bis zum 3. Januar 2023

schriftlich einzureichen beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefax: 030 206 288-82309

Berlin, den 21. November 2022

GKV-Spitzenverband

Mitglied des Vorstandes
Stoff-Ahnis

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