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Bekanntmachung der organisatorischen Vorgaben und der technischen Ausgestaltung der Verfahrensabläufe sowie der erforderlichen Bearbeitungs- und Prüfschritte nach Nummer 2.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
der organisatorischen Vorgaben
und der technischen Ausgestaltung der Verfahrensabläufe
sowie der erforderlichen Bearbeitungs- und Prüfschritte nach Nummer 2.0
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes

Vom 5. März 2024

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Arbeitskreis I der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 20. Dezember 2023 die organisatorischen Vorgaben und die technische Ausgestaltung der Verfahrensabläufe sowie die erforderlichen Bearbeitungs- und Prüfschritte nach Nummer 2.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes für die Umsetzung der elektronischen Anmeldung nach den §§ 23 a, 24 Absatz 2 des Bundesmeldegesetz durch die Meldebehörden über Verwaltungsportale in der Fassung vom 5. Juli 2023 festgelegt hat (Anlage). Diese technischen Vorgaben und Prozessmodelle sind ab dem 1. Mai 2024 anzuwenden.

Berlin, den 5. März 2024

VII2.20104/​354#11

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Dr. Laier

Anlage*
Organisatorische Vorgaben und die technische Ausgestaltung der Verfahrensabläufe sowie erforderliche Bearbeitungs- und Prüfschritte nach Nummer 2.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes für die Umsetzung der elektronischen Anmeldung nach den §§ 23 a, 24 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes durch die Meldebehörden über Verwaltungsportale in der Fassung vom 5. Juli 2023 PDF
*
Redaktioneller Hinweis:

Die Anlage ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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