Startseite Allgemeines Bekanntmachung der Höhe der Vergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses
Allgemeines

Bekanntmachung der Höhe der Vergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
der Höhe der Vergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge)
und der wesentlichen Versorgungsregelungen der Unparteiischen
Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vom 4. Februar 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gemäß § 91 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 35a Absatz 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Veröffentlichung der Höhe der Vergütungen einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der Versorgungsregelungen der Unparteiischen Mitglieder zum 1. März 2025 wie folgt verpflichtet:

scrollen
Funktion Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Wesentliche Versorgungsregelungen Vorzeitige
Beendigung
Grund-
vergütung
variable Bestand-
teile
Dienst-
wagen
auch zur
privaten
Nutzung
Übergangsregelung
nach Ablauf
der Amtszeit
in der
gesetzlichen
Renten-
versicherung
versichert
vergleichbar
mit beamten-
rechtlichen
Regelungen
Zusatz-
versorgung/​
Betriebsrente
Zuschuss
zur Privaten
Versorgung
Vertragliche
Sonderrege-
lungen der
Versorgung
Regelungen
für den Fall der
Amtsenthebung/​
-entbindung bzw.
bei Fusionen
gezahlter
Betrag
gezahlter
Betrag
ja/​nein Höhe/​Laufzeit jährlich auf-
zuwendender
Betrag
vergleichbare
Besoldungs-
Gruppe
und jährlich
aufzuwenden-
der Betrag
jährlich auf-
zuwendender
Betrag
jährlich auf-
zuwendender
Betrag
Inhalt der
Regelung und
jährlich auf-
zuwendender
Betrag
Höhe/​Laufzeit einer
Abfindung/​eines
Übergangsgeldes
bzw. Weiterzahlung
der Vergütung/​
Weiterbeschäftigung
Unparteiischer Vorsitzender 295 000 € nein 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbrutto, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird 8 425,80 €
(AG-Anteil)
49 478,30 €
(entspricht B 11 = vorheriger Besoldung als Staatssekretär abzgl. AG-Anteil GRV)
nein
Unparteiisches Mitglied 253 000 € nein 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbrutto, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird 8 425,80 €
(AG-Anteil)
nein
Unparteiisches Mitglied 126 500 €

Hälfte des vereinbarten Jahresgehalts aufgrund Ende Amtszeit zum 30. Juni 2024

nein 126 500 €

6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbrutto, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird

4 212,90 €
(AG-Anteil)

Zuschuss Versorgungswerk der Ärzte

nein
Unparteiisches Mitglied 126 500 €

Hälfte des vereinbarten Jahresgehalts aufgrund Beginn Amtszeit zum 1. Juli 2024

nein 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbrutto, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird 4 212,90 €
(AG-Anteil)

Zuschuss Versorgungswerk der Ärzte

nein
Berlin, den 4. Februar 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Josef Hecken

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gespräch mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden zu den aktuellen BaFin Warnungen

Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin hat zuletzt gleich mehrere Maßnahmen gegen Anbieter...

Allgemeines

„Meine Heldin“: George Clooney trauert um seine an Krebs verstorbene Schwester Ada

Hollywood-Star George Clooney trauert um seine große Schwester. Adelia „Ada“ Zeidler ist...

Allgemeines

Verstöße gegen Geldwäschevorgaben: BaFin verhängt Bußgelder gegen die Reisebank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Reisebank AG zwei Bußgelder...

Allgemeines

Mängel bei Geldwäschekontrollen: BaFin verhängt Bußgelder gegen Payone

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Payone GmbH mit Sitz...