Bundesministerium des Innern
Bekanntmachung
der Aufhebung des Verbots des Vereins
„COMPACT-Magazin GmbH“
nebst seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Juni 2025 (Az. BVerwG 6 A 4.24) das Verbot des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ nebst seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“, das das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 am 16. Juli 2024 ausgesprochen hatte (BAnz AT 16.07.2024 B1), aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. August 2024 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. BVerwG 6 VR 1.24, abrufbar unter https://www.bverwg.de/140824B6VR1.24.0) die aufschiebende Wirkung der Klage der „COMPACT-Magazin GmbH“ gegen die Verbotsverfügung, soweit in ihr die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, mit bestimmten, im Beschluss näher bezeichneten Maßgaben wiederhergestellt.
ÖSII3.20106/2#24
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Reinfeld
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