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Bekanntmachung bestimmter Beträge zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Jahr 2023

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
bestimmter Beträge zur Durchführung der im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
für das Jahr 2023

Vom 1. Dezember 2023

Auf Grund des § 5 Absatz 4, des § 6 Absatz 4, des § 9 Absatz 3, des § 10 Absatz 6, des § 15 Absatz 5, des § 19 Absatz 3, des § 23 Absatz 3 sowie des § 27 Absatz 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262), unter Berücksichtigung auch der §§ 14 und 15 Absatz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139; 2022 I S. 2287), macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:

1.
Die indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 2 639 728 461,39 Euro.
2.
Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 156,56 Euro.
3.
Die indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 530 895 109,57 Euro.
4.
Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt

a)
69,16 Euro für die Gruppe 1,
b)
41,49 Euro für die Gruppe 2.
5.
Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 134,04 Euro.
6.
Die indikativen Mittel für die Öko-Regelungen für das Antragsjahr 2023 betragen 1 017 548 959,78 Euro.
7.
Die indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen für das Antragsjahr 2023 beträgt 44 241 259,00 Euro.
8.
Die indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe für das Antragsjahr 2023 beträgt 44 241 259,00 Euro.
Bonn, den 1. Dezember 2023

617-40403/​0001

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Esther Winterhoff

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