Startseite Vorsicht Bekanntmachung – Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie zum ESF PLUS-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ vom: 26.06.2025 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Vorsicht

Bekanntmachung – Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie zum ESF PLUS-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ vom: 26.06.2025 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Bekanntmachung
Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie zum
ESF PLUS-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“

Vom 26. Juni 2025

1.
Allgemeine Hinweise
Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau­wesen (BMWSB) über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (im Weiteren BIWAQ VI).
Die in der Förderrichtlinie BIWAQ VI getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Aufruf. Einzelne Regelungen werden durch diesen Förderaufruf ergänzt bzw. angepasst oder konkretisiert.
Weitere Informationen können der Förderrichtlinie BIWAQ VI entnommen werden, die unter www.biwaq.de abrufbar ist.
2.
Fristen zur Antragseinreichung
Anträge zur Förderung von Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie und dieses Förderaufrufes sind grundsätzlich vom 1. August bis zum 15. Oktober 2025 im Förderportal Z-EU-S (https:/​/​www.foerderportal-zeus.de) einzureichen (Ausschlussfrist).
Für die Einhaltung der Frist ist die Eingangsbestätigung über das Förderportal Z-EU-S maßgeblich. Der Antrag gilt als vollständig, wenn im Online-Formular alle erforderlichen Angaben gemacht und die in Nummer 5 genannten notwendigen Unterlagen hochgeladen wurden.
Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis spätestens 30. September 2028 festgelegt.
3.
Höhe der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen für den gesamten beantragten Förderzeitraum mindestens 300 000 Euro betragen und dürfen 1 200 000 Euro nicht überschreiten. Die Förderung aus dem ESF Plus und Bundesmitteln kann insgesamt bis zu 90 Prozent betragen. Mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des BIWAQ VI-Projektes sind vom Antrag­stellenden als Eigenbeteiligung aufzubringen.
4.
Bewilligungsverfahren
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) als Bewilligungsbehörde des BMWSB:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Näheres regelt die Bewilligungsbehörde. Die Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen – insbesondere zur Vervollständigung des Antrags – Unterlagen nachfordern.
5.
Anforderungen an die Anträge
Die Anträge müssen mindestens folgende Unterlagen/​Angaben umfassen:

a)
Vorhabenkonzept
b)
Ausgaben- und Finanzierungsplan
c)
Nachweis der Vertretungsberechtigung
d)
Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung
e)
Kofinanzierungsbestätigung
f)
Letter of Intent oder Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter
g)
Letter of Intent mit den Teilvorhabenpartnern
h)
Erklärung Besserstellungsverbot (durch Teilvorhabenpartner zu erstellen, außer es handelt sich um Gebiets­körperschaften)
Im Rahmen des weiteren Antragsverfahrens sind Stellenprofile und Kooperationsvereinbarungen mit den Job­centern und Teilvorhabenpartnern sowie ggf. die Bestätigung der Landesverwaltung über die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ einzureichen.
6.
Auswahl der Anträge
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem einstufigen Verfahren. Die Anträge stehen im Wettbewerb zueinander. Bei Zuwendungen nach diesem Förderaufruf werden folgende Kriterien für eine Priorisierung herangezogen:

a)
Ausgangssituation und Handlungsbedarf in der BIWAQ-Gebietskulisse in aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“ (Darstellung der BIWAQ-Gebietskulisse graphisch und textlich) – 10 Prozent
b)
Darstellung sozialräumlicher Daten (Statistiken, vorhandene Strukturen, Angebote), die den dargestellten Handlungsbedarf begründen – 10 Prozent
c)
Projekte in den Handlungsfeldern und deren Abgrenzung zu Bundes- und Länderprogrammen, Strategien zur Verstetigung der Ansätze im Programmgebiet, gegebenenfalls skizzierte Kombination der Handlungsfelder (sofern Letzteres vorgesehen) – 20 Prozent
d)
Konzept der Zielgruppenansprache, geplante Kosten je Teilnehmenden und Ergebnisorientierung und Zielerreichung anhand der programmspezifischen Indikatoren – 20 Prozent
e)
Konzeptionelle Einbindung in lokale Konzepte der integrierten Stadtentwicklung, Zusammenhang mit städtebaulichen Investitionen; Erläuterungen zu sozialer Kohäsion und Quartiersmehrwert; Zusammenhang mit anderen geplanten Programmen – 10 Prozent
f)
Kooperation mit Projektpartnern/​innen, insbesondere dem Jobcenter – hier mindestens eine Absichtserklärung („Letter of Intent“ im Rahmen der Erstantragstellung), im weiteren Antragsverfahren bei ausgewählten Anträgen über eine Kooperationsvereinbarung – 10 Prozent
g)
Arbeits- und Zeitplan, geplanter Finanzrahmen (Gesamtausgaben) – 15 Prozent
h)
Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze und ökologischen Nachhaltigkeit (vormals Querschnittsziele) des ESF Plus-Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten und Konzept der Öffentlichkeits­arbeit – 5 Prozent
7.
Ansprechpartner
Ansprechpartner zu zuwendungsrechtlichen Fragen zu der ESF Plus-Förderrichtlinie und zu diesem Förderaufruf sind bei der Bewilligungsbehörde unter den nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Telefon: 0355/​355 486 924
Telefax: 0234/​9783 880161

biwaq@kbs.de

Berlin, den 26. Juni 2025

Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Im Auftrag
Almuth Draeger

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