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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. Februar 2025 Geldbußen in Höhe von 23.050.000 Euro gegen die Deutsche Bank AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 80 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 83 Absatz 3 Satz 1 WpHG sowie gegen § 22 Zahlungskontengesetz (ZKG) und § 23 Absatz 1 ZKG zugrunde.

Die Deutsche Bank AG hatte keine angemessenen Vorkehrungen getroffen, um die Kontinuität und Regelmäßigkeit ihrer Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen zu gewährleisten.

Die Postbank – eine Zweigniederlassung der Deutschen Bank AG – hatte zeitweise bei der Erbringung von Dienstleistungen, die sich auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen, für Zwecke der Beweissicherung die Inhalte von Telefongesprächen nicht aufgezeichnet.

Die Postbank – eine Zweigniederlassung der Deutschen Bank AG – ist ihrer Verpflichtung zur Kontenwechselhilfe in 53 Fällen nicht nachgekommen.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig

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