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Bayern klagt gegen Hypo-Sondergesetz

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Die Bayerische Landesbank hat am Donnerstag Beschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof gegen das „Hypo- Sondergesetz“ im Zusammenhang mit dem Hypo-Schuldenschnitt eingelegt. Die im Zuge der Finanzkrise verstaatliche bayerische Bank macht Verletzung ihrer Grundrechte geltend. Österreich verstoße mit dem Gesetz auch gegen geltendes EU-Recht, so Vorstandsvorsitzender Johannes- Jörg Regler.

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