Startseite Allgemeines Bausparkassen wollen Kunden los werden
Allgemeines

Bausparkassen wollen Kunden los werden

Teilen
Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Kunden müssen das nicht hinnehmen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über die Rechtslage und gibt Hinweise, wie Betroffene sich gegen angedrohte und ausgesprochene Kündigungen wehren können.

Kündigungswelle

Seit 2008 berichten uns Verbraucher von Versuchen ihrer Bausparkassen, sie aus lukrativen Verträgen zu drängen. Aktuell häufen sich Beschwerden zu drei Bausparkassen, die eine Kündigung ankündigen bzw. diese bereits ausgesprochen haben: Die LBS Baden-Württemberg hat im Dezember angekündigt, dass sie Bausparverträge, die schon mindestens 10 Jahre zuteilungsreif sind, kündigen wird, wenn die Kunden sich bis zum 13. Februar 2015 nicht melden. Die Bausparkasse BHW hat bereits Kündigungen zum 1. Juli 2015 ausgesprochen, die Bausparkasse Wüstenrot zum 24. Juli 2015.

Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen aktuell berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden. Bei der jüngsten Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen berufen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14). Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zieht die Begründung des Gerichts nicht.

Wie können Betroffene sich wehren?

Betroffenen können mit Hilfe des angehängten Musterbriefes der Kündigung bzw. der Kündigungsandrohung widersprechen.

Die Rechtslage ist umstritten. Die Bausparkassen berufen sich auf oben genannte Rechtsprechung, eine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert noch nicht. Betroffene sollten ihre rechtlichen Ansprüche anwaltlich prüfen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen. Ausführliche Information und eine rechtliche Einschätzung des Vorgehens der Bausparkassen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im angehängten Dokument „Verbraucherinformation Bausparkassen“ zusammengestellt.

Quelle:VZ BW

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Paragonix Edge: BaFin warnt vor der Website paragonixedge(.)app

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website paragonixedge(.)app. Nach Erkenntnissen...

Allgemeines

89,90 Euro einfach abgebucht: Neue Abo-Betrugsmasche trifft Verbraucher in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt häufen sich derzeit Fälle einer besonders dreisten Betrugsmasche: Verbraucher entdecken...

Allgemeines

Wenn Bewertungen zur Belastung werden: Unternehmen im Kampf gegen digitale Rufschädigung

Google-Bewertungen und Suchergebnisse sind für viele Unternehmen ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bieten...

Allgemeines

Nick Reiner wegen Mordes an seinen Eltern Rob und Michele Reiner angeklagt – Anwalt spricht von „verheerender Tragödie“

Nach dem schockierenden Doppelmord an dem bekannten Regisseur Rob Reiner und seiner...