Startseite Allgemeines Bausparkassen Kündigungen
Allgemeines

Bausparkassen Kündigungen

Teilen

Verschiedene Bausparkassen haben schon tausenden von Verträgen gekündigt, die zuteilungsreif sind, aber von den Bausparern nicht abgerufen werden. Höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus! Wir hatten ja mehrfach zu diesem Thema berichtet.Nun hat das AG Ludwigsburg entschieden, daß sich die Bausparkasse Wüstenrot nicht auf das Kündigungsrecht des BGB berufen kann. Ein interessantes Urteil, auch wenn es derzeit noch keine Rechtskraft hat. Es zeigt aber, das man erfolgreich gegen solche Kündigungen vorgehen kann. Nach Meinungen von vielen Rechtsanwälten spricht vieles dafür, das die ausgesprochenen Kündigungen der Bausparkassen rechtswidrig sind. Ein ähnliches Urteil gibt es vom AG Bad Homburg. Ein höher instanzliches Urteil gibt es dazu bereits vom Oberlandesgericht Stuttgart. Diese hat in einem Beschluss vom 14. Oktober 2011(Az.: 9 U 151/11)entschieden, dass das Kündigungsrecht einer Bausparkasse nicht bestehe, solange ein Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Heuschnupfen: Das Ende der Allergie in Sicht?

Millionen Menschen leiden jedes Jahr unter tränenden Augen, Niesattacken und Atemproblemen –...

Allgemeines

Warum Kalorienzählen oft scheitert – und was wirklich zählt

Die einfache Formel „Kalorien rein, Kalorien raus“ gilt längst nicht mehr als...

Allgemeines

KI-Fehler mit dramatischen Folgen: US-Polizei bringt unschuldige Großmutter hinter Gitter

Der Fall Angela Lipps zeigt in aller Deutlichkeit, wie riskant der Einsatz...

Allgemeines

Big Tech unter Druck: Gerichtsurteile könnten Social Media grundlegend verändern

Die Zeiten, in denen große Tech-Konzerne Kritik an ihren Plattformen einfach aussitzen...