Eine Außendienstmitarbeiterin der Barmenia Lebensversicherung a. G. warb per Post mit einem persönlich adressierten Brief für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung zum moderaten Preis und ohne Gesundheitsprüfung. Der Sendung beigelegt war bereits eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss. Das Angebot galt nur wenige Wochen. Wir haben die Versicherung wegen dieses Vorgehens im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb abgemahnt und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung erwirkt.
Was war das Problem?
Wir bemängelten, dass die Barmenia ihre Informationspflichten nicht erfüllt und einem Kunden vor der verbindlichen Erklärung zum Vertragsabschluss nicht alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt hatte, beispielsweise die genauen Vertragsbestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vielmehr wurde lediglich ein einseitiges Schreiben mit Werbecharakter per Post zur Unterschrift zugestellt. Herr T., der uns über das Vorgehen der Barmenia informiert hatte, empfand diesen Brief als „besonders für ältere Menschen gefährlich“.
Wer ist verantwortlich?
Die Barmenia Lebensversicherung a. G. erklärte uns umgehend, die beanstandete Werbung sei von einer selbstständigen Außendienstmitarbeiterin ohne Absprache mit der Hauptverwaltung betrieben worden und falle daher nicht in den Verantwortungsbereich der Versicherung. Wir sehen das anders: Die Versicherung muss sich den Wettbewerbsverstoß der Außendienstmitarbeitein zurechnen lassen – schließlich erweitert sie durch deren Einsatz ihren Geschäftskreis und schafft damit zugleich das Risiko von Verstößen. Sowohl die Außendienstlerin als auch die Barmenia gaben daher schließlich die von uns geforderte Unterlassungserklärung ab.
Was lässt sich daraus lernen?
Auch wenn das Angebot wie im Fall der Barmenia noch so verlockend klingt, raten wir Verbrauchern dringend dazu, Versicherungen nicht wie die Katze im Sack zu kaufen. Vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrags, egal ob für Kranken-, Pflege-, Sterbegeld-, Auto- oder Hausratversicherung, müssen alle wichtigen Unterlagen auf dem Tisch liegen.
Außerdem sollten Sie genau überlegen, ob die Versicherung, die Sie abschließen wollen, überhaupt sinnvoll ist, und sich gegebenenfalls unabhängig beraten lassen. Wir hätten vom Abschluss einer Sterbegeldversicherung beispielsweise eher abgeraten.
Quelle:VZ HH
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