Herr Högel, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verwahrentgelte für Tagesgeld- und Sparkonten unzulässig waren. Was bedeutet das konkret für Verbraucher?
Maurice Högel: Kurz gesagt: Wer Negativzinsen gezahlt hat, kann sich sein Geld zurückholen. Banken durften für diese Konten keine Verwahrentgelte erheben, weil das Sparen dadurch ad absurdum geführt wurde. Der BGH hat die entsprechenden Klauseln für unwirksam erklärt. Bei Girokonten sieht es zwar etwas anders aus, aber auch dort sind viele Klauseln intransparent und damit nicht rechtens.
Das klingt ja fast nach einer kleinen Rückzahlungswelle. Wie sollten Betroffene nun vorgehen?
Högel: Zuerst sollten Verbraucher ihre Kontoauszüge aus der Zeit der Negativzinsen prüfen, also vor allem die Jahre 2020 bis 2022. Wenn Verwahrentgelte abgebucht wurden, sollten sie ihre Bank schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Wichtig: Das sollte möglichst bald passieren, denn Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 2022 verjähren Ende 2025.
Glauben Sie, dass Banken freiwillig zahlen werden?
Högel: Manche Banken werden sich vermutlich kulant zeigen, um einen größeren Imageschaden zu vermeiden. Andere werden sich jedoch querstellen – und dann bleibt nur der Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. Erfahrungsgemäß reagieren Banken plötzlich ganz anders, wenn ein offizielles Schreiben auf dem Tisch liegt.
Die Finanzaufsicht BaFin empfiehlt eine schnelle Prüfung. Ist das Panikmache oder ein ernst gemeinter Rat?
Högel: Nein, das ist definitiv ein sinnvoller Rat. Viele Verbraucher schieben solche Dinge auf die lange Bank, und plötzlich ist die Verjährungsfrist abgelaufen. Dann bleibt nur noch der Frust. Wer betroffen ist, sollte also nicht erst im Dezember 2025 aktiv werden, sondern jetzt handeln.
Gibt es Musterbriefe oder Vorlagen für die Rückforderung?
Högel: Ja, die Verbraucherzentralen stellen entsprechende Musterbriefe kostenlos zur Verfügung. Darin können Kunden ihre Bank direkt zur Rückzahlung auffordern. Falls die Bank sich weigert, kann man sich rechtlichen Beistand holen – je nach Summe lohnt sich das in vielen Fällen.
Was raten Sie Kunden, die sich nicht sicher sind, ob sie betroffen sind?
Högel: Wer sich unsicher ist, sollte seine Kontoauszüge prüfen oder direkt bei seiner Bank nachfragen. Manche Banken haben ihre Kunden damals schriftlich über die Einführung von Verwahrentgelten informiert – wer solche Schreiben noch hat, ist klar im Vorteil. Und wer jetzt denkt: „Ach, das waren ja nur ein paar Euro“ – auch Kleinvieh macht Mist. Schließlich sind es die Banken gewesen, die sich mit diesen unzulässigen Entgelten ein ordentliches Sümmchen gesichert haben. Jetzt ist es an der Zeit, sich das Geld zurückzuholen.
Herr Högel, vielen Dank für das Gespräch!
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