Allgemeines

Balkonkraftwerke

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
Teilen

Seit Dezember 2025 gibt es eine neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke. Diese legt erstmals verbindliche Regeln für Steckersolargeräte fest und sorgt damit für mehr Sicherheit und Klarheit – sowohl für Käufer als auch für Händler.

Die Norm erlaubt den Anschluss von Balkonkraftwerken über einen gewöhnlichen Schuko-Stecker – allerdings nur, wenn zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen Stromschläge bestehen. Diese können etwa durch einen besonders abgesicherten Stecker oder einen Wechselrichter mit Schnellabschaltung umgesetzt werden. Alternativ ist weiterhin die Nutzung einer Wieland-Steckdose möglich, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss.

Die Norm legt eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt fest. Die Solarmodulleistung darf bei Verwendung eines Schuko-Steckers maximal 960 Watt betragen. Wer darüber hinausgeht – bis zur gesetzlich zulässigen Obergrenze von 2000 Watt – benötigt zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Überlastung. Dafür kommen spezielle Sicherheitstechnologien wie „ready2plugin“ von Indielux infrage.

Bestehende Anlagen müssen nicht zwingend umgerüstet werden, könnten aber künftig Probleme mit der Genehmigung durch Vermieter oder Versicherungen bekommen, wenn keine Normkonformität nachgewiesen werden kann. Wer komplette Sets gekauft hat, kann vom Händler eine Bestätigung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen verlangen.

Für neue Anlagen sollen ab Frühjahr 2026 vermehrt normkonforme Sets auf den Markt kommen. Diese werden voraussichtlich erkennbar gekennzeichnet sein, etwa mit der Bezeichnung „VDE V 0126-95“. Mit großen Preissteigerungen ist laut Experten nicht zu rechnen, da die Anforderungen für Hersteller technisch umsetzbar bleiben.

Noch nicht vollständig geregelt ist der Einsatz von Speichern bei Balkonkraftwerken. Hier wird derzeit an einer Erweiterung der Norm gearbeitet. Wichtig: Speicher mit mehr als 800 Watt Ausgangsleistung sind nicht zulässig, da sie Haushaltsleitungen überlasten können.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die neue Norm ausdrücklich. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für Sicherheit und Qualität, insbesondere für den Massenmarkt. Experten erwarten, dass sich in Zukunft auch Vermieter vermehrt auf die Norm berufen werden, wenn es um die Genehmigung von Anlagen in Mietwohnungen geht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Millionenbetrug

Der Zoll ist einem großen Betrug auf die Spur gekommen. Mehr als...

Allgemeines

Neue Rentenoffensive aus dem Weißen Haus: Was Trumps Sparplan verspricht – und was noch offen ist

US-Präsident Donald Trump hat in seiner Rede zur Lage der Nation eine...

Allgemeines

Drahtseilakt im Pentagon: Oberster US-General zwischen Trump und Iran-Krise

Während im Weißen Haus offen über mögliche Militärschläge gegen den Iran gesprochen...

Allgemeines

Deutschland sucht den ESC-Star – und findet… Dinge

Am Samstag entscheidet Deutschland wieder einmal in einer Liveshow, wer das Land...