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Balkonkraftwerke

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Seit Dezember 2025 gibt es eine neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke. Diese legt erstmals verbindliche Regeln für Steckersolargeräte fest und sorgt damit für mehr Sicherheit und Klarheit – sowohl für Käufer als auch für Händler.

Die Norm erlaubt den Anschluss von Balkonkraftwerken über einen gewöhnlichen Schuko-Stecker – allerdings nur, wenn zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen Stromschläge bestehen. Diese können etwa durch einen besonders abgesicherten Stecker oder einen Wechselrichter mit Schnellabschaltung umgesetzt werden. Alternativ ist weiterhin die Nutzung einer Wieland-Steckdose möglich, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss.

Die Norm legt eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt fest. Die Solarmodulleistung darf bei Verwendung eines Schuko-Steckers maximal 960 Watt betragen. Wer darüber hinausgeht – bis zur gesetzlich zulässigen Obergrenze von 2000 Watt – benötigt zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Überlastung. Dafür kommen spezielle Sicherheitstechnologien wie „ready2plugin“ von Indielux infrage.

Bestehende Anlagen müssen nicht zwingend umgerüstet werden, könnten aber künftig Probleme mit der Genehmigung durch Vermieter oder Versicherungen bekommen, wenn keine Normkonformität nachgewiesen werden kann. Wer komplette Sets gekauft hat, kann vom Händler eine Bestätigung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen verlangen.

Für neue Anlagen sollen ab Frühjahr 2026 vermehrt normkonforme Sets auf den Markt kommen. Diese werden voraussichtlich erkennbar gekennzeichnet sein, etwa mit der Bezeichnung „VDE V 0126-95“. Mit großen Preissteigerungen ist laut Experten nicht zu rechnen, da die Anforderungen für Hersteller technisch umsetzbar bleiben.

Noch nicht vollständig geregelt ist der Einsatz von Speichern bei Balkonkraftwerken. Hier wird derzeit an einer Erweiterung der Norm gearbeitet. Wichtig: Speicher mit mehr als 800 Watt Ausgangsleistung sind nicht zulässig, da sie Haushaltsleitungen überlasten können.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die neue Norm ausdrücklich. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für Sicherheit und Qualität, insbesondere für den Massenmarkt. Experten erwarten, dass sich in Zukunft auch Vermieter vermehrt auf die Norm berufen werden, wenn es um die Genehmigung von Anlagen in Mietwohnungen geht.

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