Startseite Allgemeines BaFin: Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

BaFin: Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz-dienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com bietet Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen seien ab 250 Euro möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Keine Insolvenz Mangels Masse:AS Vermögensverwaltungs GmbH

3608 IN 6429/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. AS...

Allgemeines

Weltwirtschaftskrise und Trump ist Schuld

Der Krieg zwischen Israel/USA und Iran kann die Weltwirtschaft stark treffen –...

Allgemeines

Der Titel „Bundeskanzler“

Der Titel „Bundeskanzler“ ist kein Zufall, sondern historisch gewachsen – und sagt...

Allgemeines

DLT Securities GmbH Bußgeld der Bafin

Interviewer: Herr Linnemann, die BaFin hat gegen die DLT Securities GmbH ein...