Die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) steht unter Druck der Finanzaufsicht. Die BaFin hat am 12. September 2025 angeordnet, dass das Institut künftig angemessene organisatorische Maßnahmen umsetzt, damit Kundinnen und Kunden ihre Jahressteuerbescheinigungen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. Ab 2026 – für das Steuerjahr 2025 – gilt diese Vorgabe verbindlich.
Warum die Anordnung?
Im Jahr 2024 hatte die OLB Steuerbescheinigungen verspätet ausgestellt und Kund:innen dadurch in Schwierigkeiten gebracht. Zwar sind diese Rückstände inzwischen abgearbeitet, doch die Aufsicht will sicherstellen, dass sich solche Verzögerungen nicht wiederholen.
Gesetzliche Pflicht
Nach § 45a Absatz 2 Einkommensteuergesetz sind Banken und Finanzdienstleister verpflichtet, Steuerbescheinigungen fristgerecht auszustellen. Bereits im Mai 2023 hatte die BaFin in einer Aufsichtsmitteilung klargemacht: Spätestens am 30. Juni müssen die Dokumente beim Kunden sein. Nur dann können diese ihre Steuererklärung ordnungsgemäß einreichen und Abgabefristen einhalten.
Kundeninteresse an erster Stelle
Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 63 Abs. 1 WpHG) verpflichtet Banken, ihre Dienstleistungen im besten Interesse der Kundschaft zu erbringen. Wer Steuerbescheinigungen verspätet liefert, verstößt gegen dieses Prinzip – denn Kund:innen riskieren dadurch Probleme mit ihrer Steuererklärung oder sogar Nachfragen vom Finanzamt.
Schutz der Verbraucher:innen
Mit ihrer Maßnahme will die BaFin die Verbraucherrechte stärken. Die OLB muss ihre internen Prozesse anpassen, damit es künftig keine Verzögerungen mehr gibt. Ziel ist es, die kollektiven Interessen der Kundschaft zu wahren und mehr Verlässlichkeit im Bankgeschäft sicherzustellen.
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