Startseite Allgemeines BaFin wendet neue ESMA-Leitlinien zu Nichtausfallereignissen bei zentralen Gegenparteien an
Allgemeines

BaFin wendet neue ESMA-Leitlinien zu Nichtausfallereignissen bei zentralen Gegenparteien an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin wendet Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Nichtausfallereignissen bei zentralen Gegenparteien (Central CounterpartyCCP) in ihrer Aufsichtspraxis an. Konkret geht es um die Umstände für vorübergehende Beschränkungen im Fall eines erheblichen Nichtausfallereignisses. Die ESMA hatte die Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht.

Ein Nichtausfallereignis ist ein Szenario, in dem einer CCP aus einem anderen Grund als einem Ausfallereignis Verluste entstehen. Dieses Ereignis kann infolge eines Versagens im Zusammenhang mit einer Geschäfts-, Verwahrungs- oder Investitionstätigkeit, eines rechtlichen oder betrieblichen Versagens oder infolge einer betrügerischen Handlung, wie etwa einer Cyber-Attacke, eintreten.

Ein Ausfallereignis hingegen ist ein Szenario, in dem die CCP den Ausfall von einem oder mehreren Clearingmitgliedern oder einem oder mehreren zusammenwirkenden CCPs erklärt hat.

Grundlage hierfür bildet die europäische Marktinfrastrukturverordnung vom 4. Juli 2012 (European Market Infrastructure RegulationEMIR). Die EMIR schafft einen einheitlichen aufsichtlichen Rahmen für zentrale Gegenparteien.

 

Auf einen Blick:Zentrale Gegenparteien

Zentrale Gegenparteien (Central CounterpartyCCP) sind Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufern von Finanzprodukten als Vertragspartner treten. Das Kontrahentenrisiko, also das Risiko des Ausfalls eines Käufers oder des Verkäufers, wird so für die Vertragsparteien ausgeschlossen und auf die CCP übertragen.

 

Gemäß Artikel 45a der EMIR kann die zuständige Behörde im Fall eines erheblichen Nichtausfallereignisses von der zentralen Gegenpartei verlangen, bestimmte Handlungen während eines festgelegten Zeitraums zu unterlassen.

Die Leitlinien bilden eine Orientierungshilfe, unter welchen Umständen die zuständigen Behörden von der CCP verlangen können, gewisse Handlungen zum Schutz ihrer Eigenmittel zu unterlassen. Die Leitlinien enthalten daher bestimmte Indikatoren. Das sind qualitative oder quantitative Merkmale, die auf bestimmte Entwicklungen der Finanzlage der CCP hindeuten.

 

Die Ebenen der EU-Gesetzgebung

Grafische Darstellung der drei Ebenen der EU-Gesetzgebung @BaFin

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz: Skandic und Nordic Reisemobile GmbH

56 IN 419/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Skandic...

Allgemeines

Insolvenz:Christoph Friedhelm Gröner

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 1955/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Allgemeines

Streik bei „La Stampa“: Redaktion legt Arbeit nieder – keine Zeitung erschienen

Die Redaktion der renommierten italienischen Tageszeitung „La Stampa“ ist in einen unbefristeten...

Allgemeines

Helmut Marko tritt ab – „Ich hab’s nicht mal Verstappen gesagt, aber er durfte mitfühlen“

Nach über 20 Jahren im Formel-1-Zirkus hat Helmut Marko genug vom Boxenfunk,...