BaFin-Warnung: Website quilter-consulting.com missbraucht Identität von Quilter PLC
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website www.quilter-consulting.com. Die dort auftretenden Betreiber bieten ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an – und das unter missbräuchlicher Verwendung des Namens der britischen Quilter PLC.
Identitätsdiebstahl und Täuschung
Die Betreiber der Website geben vor, mit dem renommierten Finanzunternehmen Quilter PLC mit Sitz in Großbritannien verbunden zu sein. Die BaFin stellt jedoch klar:
🔒 Es besteht keinerlei Verbindung zwischen der Quilter PLC und der Website quilter-consulting.com.
❗ Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Fehlende Erlaubnis: Rechtslage
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Die Betreiber von quilter-consulting.com verfügen nicht über eine solche Zulassung.
➡️ Gesetzliche Grundlage:
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Basis von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).
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