Interview: Was betroffene Anleger jetzt tun können – Rechtsanwalt Jens Reime im Gespräch zur Warnung der BaFin vor n-wealth.app
Die BaFin warnt aktuell vor der Website n-wealth.app. Dahinter sollen unbefugte Anbieter stecken, die mit gestohlenen Identitäten arbeiten. Was bedeutet das für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher? Wir sprechen mit dem erfahrenen Anlegerschutzanwalt Jens Reime aus Bautzen.
Redaktion: Herr Reime, die BaFin hat vor der Plattform n-wealth.app gewarnt. Was sollten Betroffene tun, die dort bereits Geld eingezahlt haben?
Jens Reime: Wer bereits Zahlungen geleistet oder sogar „investiert“ hat, sollte schnellstmöglich handeln. Zunächst ist es wichtig, sämtliche Transaktionen zu dokumentieren: Kontoauszüge sichern, E-Mails und Kommunikationsverläufe mit dem Anbieter archivieren, Screenshots von der Website machen. Dann sollte unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden – Stichwort: Betrug und Identitätsdiebstahl.
Redaktion: Gibt es eine Chance, das eingezahlte Geld zurückzubekommen?
Reime: Ja – zumindest besteht eine gewisse Chance. Wenn Zahlungen über Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift erfolgt sind, können sogenannte Chargebacks oder Rückbuchungen bei der Bank oder dem Zahlungsdienstleister beantragt werden. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab – vor allem vom Zeitpunkt der Zahlung und der Art der Transaktion. Hier kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Redaktion: Was sagen Sie zur Verbindung mit der angeblichen Firma „Nova Securities Ltd“?
Reime: Die BaFin weist ja ausdrücklich darauf hin, dass es sich wohl um einen Identitätsdiebstahl handelt – das heißt, der Name eines existierenden, regulierten Finanzunternehmens wird missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen. Genau das ist ein typisches Merkmal von sogenannten Clone Firms. Solche Firmen geben sich als lizenziert aus, haben aber mit der echten Gesellschaft nichts zu tun.
Redaktion: Wie können sich Verbraucher vor solchen Betrugsseiten schützen?
Reime: Grundregel Nummer eins: Immer prüfen, ob ein Anbieter bei der BaFin registriert ist – das geht über die Unternehmensdatenbank der BaFin ganz einfach online. Auch bei internationalen Anbietern sollte man bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden nachsehen. Zweitens: Skepsis ist angebracht, wenn Webseiten viele Rechtschreibfehler enthalten oder unrealistische Gewinne versprechen. Drittens: Nie Geld auf Auslandskonten überweisen, ohne sich über den Anbieter doppelt und dreifach informiert zu haben.
Redaktion: Was raten Sie konkret betroffenen Kunden von n-wealth.app?
Reime: Wer betroffen ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Es geht hier nicht nur um mögliche Rückforderungen, sondern auch um Schadensbegrenzung, etwa durch Sperrung eigener Konten oder Meldung an Verbraucherschutzstellen. Wir betreuen aktuell Mandanten, die auf ähnliche Plattformen hereingefallen sind – und in vielen Fällen lässt sich zumindest ein Teil des Schadens begrenzen oder wiedergutmachen.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Reime.
Reime: Gern. Und mein Rat an alle: Vertrauen ist gut – BaFin-Check ist besser.
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