Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Angeboten der Website capital-rvg.com. Das angeblich in Berlin ansässige Unternehmen Capital RVG bietet dort unerlaubt Bankgeschäfte sowie Finanzdienstleistungen wie Vermögensverwaltung und Anlageberatung an – ohne die dafür erforderliche Zulassung.
Besonders brisant: Capital RVG behauptet fälschlicherweise, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dies ist nachweislich falsch. Weder liegt eine Erlaubnis vor, noch wird das Unternehmen von der BaFin reguliert. Es handelt sich somit um einen klaren Täuschungsversuch gegenüber potenziellen Anlegerinnen und Anlegern.
Gesetzliche Grundlage
Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser erlaubt es der Behörde, öffentlich auf Anbieter hinzuweisen, die unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen.
Vorsicht bei Online-Angeboten!
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen möchte, benötigt dafür eine offizielle Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, besteht für Anleger kein rechtlicher Schutz. In der Unternehmensdatenbank der BaFin
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