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BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

geralt / Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website marketstradeltd.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet der Betreiber dieser Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Zudem wurde festgestellt, dass ein schwerwiegender Identitätsdiebstahl vorliegt.

Gefälschte Angaben und Identitätsdiebstahl

Der Betreiber der Website marketstradeltd.com gibt eine angebliche Geschäftsadresse in London und eine Registrierungsnummer an. Unter dieser Nummer wird im britischen Unternehmensregister („Companies House“) tatsächlich die Gesellschaft CMC Markets UK plc geführt. Diese ist zudem von der britischen Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) autorisiert.

Die BaFin stellt jedoch klar: CMC Markets UK plc hat keinerlei Verbindung zu marketstradeltd.com. Es handelt sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Die britische FCA hat in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Warnmeldung veröffentlicht. Auch das von der BaFin lizenzierte Wertpapierinstitut CMC Markets Germany GmbH steht in keiner Beziehung zur fraglichen Website.

Erlaubnispflicht in Deutschland

In Deutschland ist für die Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Immer wieder treten Anbieter auf, die ohne diese Zulassung operieren – wie im Fall von marketstradeltd.com. Dies birgt erhebliche Risiken für Anleger.

Um sicherzugehen, dass ein Anbieter ordnungsgemäß lizenziert ist, empfiehlt die BaFin die Nutzung ihrer Unternehmensdatenbank. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass es in seltenen Fällen, wie hier, zu einem Missbrauch von Identitäts- oder Unternehmensdaten kommen kann.

Handlungsaufforderung an Verbraucher

Die BaFin rät Anlegern dringend, vor der Nutzung von Finanzdienstleistungsangeboten die Zulassung und Seriosität des Anbieters sorgfältig zu prüfen. Verdächtige Websites oder Angebote sollten umgehend gemeldet werden. Dies dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch der Sicherheit anderer Verbraucher.

Rechtliche Grundlage

Die BaFin informiert auf Basis von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) über derartige Fälle. Diese Maßnahmen sollen Verbraucher vor unrechtmäßigen Finanzdienstleistungsangeboten und deren möglichen Folgen schützen.

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