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BaFin warnt vor Websites chbit.com und chbit.pro

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor den Websites chbit.com und chbit.pro, auf denen der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Nach den bisherigen Erkenntnissen tritt der Betreiber nur unter dem Namen „ChBit Pro“ auf und gibt keine weiteren Informationen zu seiner Rechtsform oder seinem Geschäftssitz bekannt. Auch ein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum fehlt auf beiden Seiten.

Die BaFin verweist darauf, dass es sich um ein wiederkehrendes Muster handelt. Bereits am 26. August und am 4. Oktober 2024 hatte die Aufsichtsbehörde vor ähnlich strukturierten Websites wie bydfixio.com und bydfiwo.com gewarnt, bei denen ebenfalls Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten wurden.

In Deutschland benötigen Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine BaFin-Erlaubnis, um gesetzeskonform arbeiten zu dürfen. Die BaFin rät dringend dazu, die Unternehmensdatenbank zu nutzen, um zu prüfen, ob ein Anbieter über die nötigen Zulassungen verfügt.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und dient dem Schutz der Verbraucher, die vor unautorisierten und möglicherweise riskanten Angeboten gewarnt werden sollen.

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