Startseite Vorsicht BAFIN BaFin warnt vor Website stargos.co: Unerlaubte Finanzdienstleistungen und gefälschte Dokumente
BAFIN

BaFin warnt vor Website stargos.co: Unerlaubte Finanzdienstleistungen und gefälschte Dokumente

OpenIcons (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website stargos.co. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der Betreiber tritt lediglich unter dem Namen „Stargos“ auf, ohne eine Rechtsform anzugeben, und nennt eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich.

Besorgniserregend ist, dass die Website stargos.co inhaltlich weitgehend identisch mit mehreren anderen Websites ist, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Diese Websites begannen in der Regel mit dem Satz „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“. Bei stargos.co wurde dieser Satz durch „Maßgeschneiderte Strategien für Ihren Erfolg“ ersetzt.

Zudem hat die BaFin Kenntnis davon erlangt, dass die Plattform stargos.co gefälschte „Lizenzen“ an ihre Kunden ausstellt. Diese Dokumente, die angeblich von der „Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ für „Handelsmakler“ ausgestellt wurden, tragen das Logo der BaFin und nennen die britische Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) als „ausstellende Behörde“. Die BaFin stellt klar, dass es sich bei diesen Dokumenten um Fälschungen handelt und dass weder sie noch die FCA solche Lizenzen ausstellen.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden. Verbraucher sollten daher stets prüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, bevor sie Finanzgeschäfte tätigen. Informationen über zugelassene Unternehmen sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin verfügbar.

Die Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, um die Öffentlichkeit vor möglichen betrügerischen Aktivitäten zu schützen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...