Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann
Herr Linnemann, die BaFin warnt aktuell vor mehreren Websites mit nahezu identischem Aufbau. Worum geht es konkret?
Die BaFin hat festgestellt, dass eine Reihe von Websites offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Auffällig ist, dass die Seiten nahezu identisch gestaltet sind und jeweils mit dem Satz beginnen: „[Name der Website] Klarer Zugang statt Finanz-Dschungel“. Dieses einheitliche Auftreten deutet auf ein systematisches Vorgehen hin.
Was passiert, wenn Interessierte ihre Daten dort eingeben?
Nach Erkenntnissen der BaFin werden die über Kontaktformulare erfassten Daten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergeleitet. Diese Plattformen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin. Es besteht daher der Verdacht, dass die genannten Websites vor allem der Anbahnung von Geschäften für nicht genehmigte Finanzdienstleistungen dienen.
Welche rechtlichen Probleme sehen Sie hier?
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem fehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern bei nicht beaufsichtigten Anbietern regelmäßig jeglicher Schutz.
Gibt es weitere Warnsignale?
Ja. Die betreffenden Websites verfügen über kein rechtsgültiges Impressum. Das ist ein deutliches Warnzeichen. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum erschwert es erheblich, Verantwortliche zu identifizieren und Ansprüche durchzusetzen.
Welche Websites sind bislang bekannt?
Der BaFin sind in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Domains bekannt geworden:
- doriva-plenxara(.)com
- fereta-qundexar(.)com
- lunara-vondilex(.)com
- neriva-montilexar(.)com
- qeriva-montilex(.)com
- soreta-plundexar(.)com
- unaccpighe(.)com – Trevona Qlistera
Die Information der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Was raten Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern?
Grundsätzlich gilt: Bei Geldanlagen im Internet ist höchste Vorsicht geboten. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter empfehlen, Angebote gründlich zu prüfen und insbesondere in der Unternehmensdatenbank der BaFin zu recherchieren, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Misstrauen ist vor allem angebracht, wenn:
- kein vollständiges Impressum vorhanden ist,
- hoher Zeitdruck aufgebaut wird,
- unrealistisch hohe Renditen versprochen werden,
- oder die Kommunikation ausschließlich telefonisch oder per Messenger erfolgt.
Zusätzlich bietet die BaFin im Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“ hilfreiche Informationen, wie man typische Betrugsmaschen am Finanzmarkt erkennt und sich davor schützt.
Ihr Fazit?
Die aktuelle Warnung zeigt erneut, wie professionell und organisiert betrügerische Strukturen im Online-Finanzbereich mittlerweile auftreten. Verbraucher sollten sich nicht von seriös wirkenden Websites oder wohlklingenden Slogans täuschen lassen. Eine schnelle Überprüfung der BaFin-Zulassung kann vor erheblichen finanziellen Schäden schützen.
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