Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der KI-gestützten Handelsplattform „Alpha AI“. Die Behörde hegt den Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber der App ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wann handelt die BaFin und was bedeutet das?
Die BaFin greift ein, wenn Unternehmen in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen anbieten, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis zu besitzen. Grundlage dieser Maßnahmen sind § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
Eine solche Warnung bedeutet, dass Nutzer der Plattform „Alpha AI“ einem erheblichen Risiko ausgesetzt sein könnten. Ohne BaFin-Erlaubnis besteht keine behördliche Überwachung, keine Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Schutzvorgaben und kein Zugang zu Entschädigungseinrichtungen im Schadensfall.
Wie können Anleger überprüfen, ob ein Anbieter seriös ist?
Anleger sollten stets prüfen, ob ein Anbieter bei der BaFin registriert und lizenziert ist. Die BaFin stellt hierfür eine frei zugängliche Unternehmensdatenbank bereit. Ist ein Unternehmen dort nicht verzeichnet, sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen.
Was sollten betroffene Nutzer der App Alpha AI jetzt tun?
Wer bereits Gelder über „Alpha AI“ investiert hat oder Investitionen plant, sollte:
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Sofort Zahlungen einstellen: Keine weiteren Gelder an unbekannte Anbieter überweisen.
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Beweismaterial sichern: Zahlungsnachweise, Kommunikationsprotokolle und App-Daten speichern.
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Beratung einholen: Frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren.
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Schutzmaßnahmen prüfen: Falls persönliche Daten eingegeben wurden, gegebenenfalls Konten oder Kreditkarten überwachen oder sperren lassen.
Wichtiger Hinweis:
Anleger sollten bedenken, dass bei Anbietern ohne BaFin-Erlaubnis oft keine realen Investitionen stattfinden. Es besteht die Gefahr, dass eingezahlte Gelder nicht zurückgezahlt werden.
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