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Bafin warnt vor geldanlagen-kapitalanlagen.de der alpha assay GmbH & Co. KG

MIH83 (CC0), Pixabay
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„Hier liegt klarer Identitätsmissbrauch vor“

Rechtsanwalt Niklas Linnemann über die BaFin-Warnung zu geldanlagen-kapitalanlagen.de & Co.

Frage: Herr Linnemann, die BaFin warnt aktuell nicht nur vor illegalen Finanzdienstleistungen, sondern auch explizit vor Identitätsmissbrauch, etwa bei der Website geldanlagen-kapitalanlagen.de. Was ist hier passiert?

Niklas Linnemann: Nach dem, was bisher bekannt ist, nutzen unbekannte Betreiber das Impressum und die Daten der real existierenden Firma alpha assay GmbH & Co. KG aus Bochum, um ihren Fake-Websites ein scheinbar seriöses Gesicht zu geben. Die Firma, die dort im Impressum genannt ist, hat mit den Angeboten auf diesen Websites nichts zu tun. Die BaFin spricht deshalb ganz klar von Identitätsmissbrauch – ein sehr ernstes Thema.

Frage: Wie sollten Unternehmen reagieren, deren Identität missbraucht wurde?

Linnemann: Zuerst sollten sie den Identitätsmissbrauch dokumentieren – also Screenshots der betrügerischen Website sichern, am besten mit Zeitstempel. Dann sollten sie eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Parallel empfehle ich, die eigene Hausbank und die BaFin zu informieren, ebenso wie Kunden, falls Verwechslungsgefahr besteht.

Es kann auch sinnvoll sein, eine Öffentlichkeitsmitteilung auf der echten Website zu veröffentlichen, um sich klar von dem Betrug zu distanzieren.

Frage: Und was ist mit den Anlegern, die auf solche Websites hereingefallen sind?

Linnemann: Für betroffene Anleger gilt: sofort handeln. Zahlungen stoppen, Beweise sichern, Anzeige erstatten und anwaltlichen Rat einholen. Wenn Zahlungen über deutsche Banken oder Zahlungsdienstleister liefen, besteht eine gewisse Chance auf Rückholung – besonders bei schnellen Reaktionen.

Frage: Was bedeutet die BaFin-Warnung konkret?

Linnemann: Die BaFin stellt mit ihrer Warnung klar, dass die betroffenen Anbieter weder eine Erlaubnis haben noch seriös agieren. Das schützt zwar nicht automatisch vor Verlusten, ist aber ein starkes Signal an Ermittlungsbehörden und Geschädigte. Zudem macht die BaFin durch § 37 Abs. 4 KWG deutlich, dass Anleger bei Angeboten ohne Lizenz extrem vorsichtig sein müssen.

Frage: Was raten Sie Anlegern generell?

Linnemann: Niemals auf Angebote reagieren, die zu schön klingen, um wahr zu sein – vor allem bei angeblich sicheren Festgeldanlagen mit überdurchschnittlichen Zinsen. Immer auf der Website der BaFin prüfen, ob ein Anbieter lizenziert ist. Und bei Zweifeln lieber einen Anwalt fragen, bevor es zu spät ist.

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