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BaFin warnt vor gefälschten Finanzangeboten unter dem Namen eines bekannten Online-Brokers

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor angeblichen Investmentangeboten, die derzeit über WhatsApp-Gruppen, eine Handels-App und eine gefälschte Website verbreitet werden. Die Angebote erwecken den Eindruck, sie stammten von einem bekannten deutschen Online-Broker – dies ist jedoch nicht der Fall.

Nach Angaben der BaFin verwenden bislang unbekannte Betreiber sowohl den Namen als auch die Identität realer und erfundener Personen, um Vertrauen zu erschleichen. Die Betroffenen – darunter vermeintliche Mitarbeitende des Brokers sowie sogar eine Führungsperson der Finanzaufsicht selbst – haben keinerlei Verbindung zu den Gruppen, der App oder der Webseite. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.

Gefälschte Apps und Websites

Über die App mit dem Namen „Sbroke PRO“ sowie über die Domain stocks.sbroker-pro(.)com werden Wertpapier- und Krypto-Investments angeboten – ohne die dafür notwendige behördliche Erlaubnis. Dies stellt nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz eine unerlaubte Finanzdienstleistung dar.

Gleichzeitig geben die Betreiber fälschlich an, dass ihre Angebote von der BaFin beaufsichtigt und sogar von einem hochrangigen Vertreter der Aufsicht persönlich empfohlen würden – auch das ist frei erfunden.

Aktive Täuschung über Messenger-Dienste

Die unseriösen Angebote werden insbesondere über Messenger-Gruppen verbreitet. Beispiele sind etwa Gruppen mit Namen wie:

  • „Wirtschaft und Aktien News“

  • „TrendRadar Börse“

  • „Investorengruppe P1“

Zusätzlich wird mit Projektbezeichnungen wie „Wachstumsstrategie-Projekt“ oder „Pumpen-Allianz“ gearbeitet, um den Anschein von Struktur und Professionalität zu erwecken.

Was Verbraucher wissen sollten

Die BaFin betont: Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten will, benötigt eine behördliche Zulassung. Diese kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit überprüft werden. Die genannten Gruppen und Plattformen verfügen nicht über eine solche Erlaubnis.

Vorsicht bei Online-Investments

Zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern rät die BaFin zur besonderen Vorsicht bei Geldanlagen über das Internet oder soziale Netzwerke. Anlegerinnen und Anleger sollten:

  • Angebote kritisch hinterfragen

  • Unabhängig recherchieren

  • Keine sensiblen Daten oder Geld ohne Prüfung übermitteln

Hilfreiche Informationen bietet die Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der BaFin-Website. Dort finden sich aktuelle Warnungen sowie Hinweise, wie betrügerische Maschen frühzeitig erkannt werden können.

Auch im offiziellen BaFin-Podcast „Vorsicht, Betrug“ wird regelmäßig über neue Risiken am Finanzmarkt aufgeklärt.

Fazit:
Nicht alles, was professionell aussieht, ist seriös. Besonders bei Angeboten über Messenger-Dienste oder unbekannte Apps gilt: Skepsis ist angebracht – und schützt vor finanziellem Schaden.

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