Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten der Anbieter Verto und Centerviewpn. Es besteht der Verdacht, dass beide ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte anbieten.
Verdachtsfälle im Überblick:
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Verto: Die Angebote dieses Anbieters sind derzeit über die Website ajadetrpe(.)life zugänglich. Die Identität der Betreiber ist unbekannt.
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Centerviewpn (auch bekannt als Centerview Partners): Die Plattform ist über centerviewpn(.)com erreichbar. Auch hier liegt nach Einschätzung der BaFin ein unerlaubtes Angebot von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen vor. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Was bedeutet das?
In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin erforderlich. Dennoch treten immer wieder Unternehmen auf, die solche Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten – häufig über professionell gestaltete Websites und mit betrügerischer Absicht.
Ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis verfügt, können Sie jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Rechtsgrundlage der Warnungen:
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Für Verto: § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
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Für Centerviewpn: § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
Wichtig für Verbraucher:
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten generell zur besonderen Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Recherchieren Sie im Vorfeld gründlich und verlassen Sie sich nicht allein auf die Aussagen der Anbieter.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin finden Sie stets aktuelle Warnhinweise sowie Tipps, wie Sie sich vor betrügerischen Machenschaften am Finanzmarkt schützen können.
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