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BaFin warnt: Unerlaubte Finanzgeschäfte bei Crypto Finanz, BioChar GmbH & Co. KG und über dubiose Handels-App – Anleger sollten dringend handeln

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor mehreren Fällen unerlaubter Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland. In gleich drei aktuellen Fällen stellt die Finanzaufsicht Verstöße fest – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für betroffene Anleger.

1. Crypto Finanz: Illegale Kryptodienste ohne BaFin-Erlaubnis

Die Betreiber der Webseite kryptofinanze(.)com stehen im Visier der BaFin. Sie bieten offenbar Dienste zur „Rückführung“ von Kryptowährungen an rechtmäßige Eigentümer und die „Umwandlung in Euro mit Auszahlung aufs Bankkonto“ – ohne hierfür die nach MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Die BaFin weist darauf hin: Solche Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit entsprechender Lizenz angeboten werden. Die Webseite legt den Verdacht nahe, dass es sich um unerlaubte Geschäfte handelt. Verbraucher sollten dringend von einer Nutzung der Angebote absehen.

2. BioChar GmbH & Co. KG: BaFin ordnet Abwicklung unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BioChar GmbH & Co. KG mit Sitz in Gersfeld hat nach BaFin-Angaben unerlaubt gewerbsmäßig Einlagen angenommen – auf Basis sogenannter „Verträge stiller Teilhaber“. Das Unternehmen versprach Rückzahlungen ohne Wertpapierverbriefung und verfügte nicht über die notwendige Banklizenz gemäß Kreditwesengesetz (§1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG).

Am 22. Januar 2026 hat die BaFin daher die sofortige und vollständige Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig. Anleger müssen dennoch rasch handeln.

3. Gefährliche App „IB-KundenDienst“: BaFin warnt vor WhatsApp-Betrug und Identitätsmissbrauch

Ein weiterer Fall betrifft die App „IB-KundenDienst“, die über WhatsApp-Gruppen beworben wird. Die Täter geben sich als Zweigstelle der „Bank of America“ in Frankfurt aus und nutzen echte Namen ehemaliger Mitarbeiter, um Vertrauen zu gewinnen – ein klassischer Fall von Identitätsmissbrauch.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden dazu verleitet, die App herunterzuladen und mit angeblichen Finanzinstrumenten zu handeln. Die Anbieter sind weder registriert noch von der BaFin beaufsichtigt, dürfen also keine Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten.

Was können betroffene Anleger tun?

Rechtsanwalt Jens Reime, Spezialist für Anlegerrecht, rät in allen drei Fällen:

„Betroffene sollten umgehend alle Beweise sichern – insbesondere Kontoauszüge, E-Mails, Vertragsunterlagen und Screenshots der Webseite oder App. Danach sollte sofort anwaltlicher Rat eingeholt werden. Oft können zivilrechtliche Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Außerdem sollte eine Anzeige bei der Polizei und bei der BaFin erfolgen.“

Für BioChar-Investoren kann es zudem ratsam sein, sich einer geschlossenen Gläubigergruppe anzuschließen, um im Rahmen der Abwicklung ihre Ansprüche geltend zu machen, sobald weitere Informationen durch einen eventuell eingesetzten Insolvenzverwalter veröffentlicht werden.

So prüfen Sie, ob ein Anbieter legal arbeitet

Die BaFin bietet eine öffentliche Unternehmensdatenbank, in der zugelassene Anbieter gelistet sind. Bevor Sie Verträge abschließen oder Apps nutzen, sollten Sie unbedingt dort nachsehen:

Fazit: Vorsicht ist besser als Kapitalverlust

Ob illegale Kryptodienste, unerlaubte Einlagengeschäfte oder betrügerische Apps – die Fälle zeigen: Der Finanzmarkt bleibt ein gefährliches Pflaster für leichtgläubige oder uninformierte Verbraucher. Die BaFin warnt regelmäßig, doch die Dunkelziffer bleibt hoch.

Wenn Ihnen jemand schnelle Gewinne, Rückführungen von Coins oder exklusive Anlagechancen verspricht – schalten Sie den gesunden Menschenverstand ein und im Zweifel: Ihren Anwalt.

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