Identitätsdiebstahl bei angeblichen Handelsplattformen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor betrügerischen Handelsplattformen, die den Anschein erwecken, von Unternehmen der Invesco-Gruppe betrieben zu werden. Teilweise wird dabei sogar die Adresse der deutschen Invesco-Niederlassung genannt.
In Wahrheit handelt es sich um Identitätsdiebstahl:
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Betrüger geben sich als Mitarbeiter von Invesco aus.
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Sie nehmen per Telefon, E-Mail oder sogar über WhatsApp unaufgefordert Kontakt auf.
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Angeboten werden vermeintliche Handelskonten, auf denen angeblich mit Wertpapieren oder Kryptowerten getradet werden könne.
Die BaFin stellt klar: Kein Mitarbeiter von Invesco ruft unaufgefordert Anleger an oder drängt sie per E-Mail oder Messenger-Dienste zum Kauf von Finanzprodukten. Die beworbene Verbindung zu Invesco Deutschland existiert nicht.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Viele unseriöse Anbieter umgehen dies – mit teils schwerwiegenden Folgen für Verbraucher.
Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, können Interessierte in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen.
Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufsG).
Wichtige Hinweise für Verbraucher
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Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten Anrufen oder E-Mails mit Anlageangeboten.
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Prüfen Sie Anbieter immer in der Datenbank der BaFin.
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Keine Zahlungen leisten, solange die Seriosität nicht zweifelsfrei feststeht.
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Achten Sie auf Details: Absenderadressen, Domain-Endungen und unaufgeforderte Nachrichten sind oft erste Warnzeichen.
Weitere Informationen und aktuelle Fälle finden Sie in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Dort erfahren Sie auch, wie Sie sich wirksam vor Anlagebetrug schützen können.
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