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Bafin Warnhinweis zur TGI AG

kpuljek (CC0), Pixabay
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TGI AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die TGI AG mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, unter der Oberbezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“ Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich anbietet. Es handelt sich dabei um Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewähren. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde für keine der angebotenen Vermögensanlagen ein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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