Startseite Vorsicht BAFIN BaFin veröffentlicht PKV-Sterbetafel 2023
BAFIN

BaFin veröffentlicht PKV-Sterbetafel 2023

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die aktuellen Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel PKV-2023 unterscheiden sich nur geringfügig von denen der letzten Veröffentlichung. Das ist ein Ergebnis der neuen Sterbetafel, die der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) 2022 wie in den Vorjahren entwickelt hat.

Die Sterbetafeln verwenden die allgemein gültige aktuarielle Denomination. Demnach entspricht qx bzw. qy der Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bzw. eine Frau im nächsten Lebensjahr versterben. Ein Beispiel: Aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer werden von einer Million Männern 288 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qx=0,000288); aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden von einer Million Frauen 176 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qy=0,000176).

Die BaFin geht davon aus, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel PKV–2023 berücksichtigen, wenn sie ab dem 1. Januar 2023 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen – es sei denn, Besonderheiten des Bestandes oder von Teilbeständen erfordern noch vorsichtigere Annahmen. Die Sterbetafel ist auf der Website der BaFin abrufbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...