Startseite Vorsicht BAFIN BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung hinsichtlich der allgemeinen vorherigen Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
BAFIN

BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung hinsichtlich der allgemeinen vorherigen Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

andibreit / Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 26. Juni 2019 eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der allgemeinen Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten veröffentlicht. Diese tritt am 27. Juni 2019 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung erlaubt Instituten, die bislang noch keinen Bescheid über die Mindestanforderung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible LiabilitiesMREL) erhalten haben, Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor ihrer vertraglichen Fälligkeit zu kündigen, zu tilgen, zurückzuzahlen oder zurückzukaufen.

Die Allgemeinverfügung richtet sich ausschließlich an Institute, die in die Zuständigkeit der BaFin als Abwicklungsbehörde fallen. Institute, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (SRB) fallen, sind nicht von der Allgemeinverfügung betroffen.

Hintergrund der Allgemeinverfügung ist die Neuregelung der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR II). Danach müssen Institute ab dem 27. Juni 2019 eine vorherige Erlaubnis bei der Abwicklungsbehörde einholen, wenn sie beabsichtigen, Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor ihrer vertraglichen Fälligkeit zu kündigen, zu tilgen, zurückzuzahlen oder zurückzukaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abwicklungsbehörde vorab eine allgemeine Erlaubnis hinsichtlich solcher Verringerungen erteilen. Von dieser Möglichkeit macht die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs durch die Allgemeinverfügung Gebrauch.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...