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BaFin verhängt Geldbußen gegen Altech Batteries Limited

Leovinus (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Juli 2024 gegen die Altech Batteries Limited Geldbußen in Höhe von 90.000 Euro verhängt. Der Grund dafür liegt in Verstößen gegen die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), da das Unternehmen Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht eingereicht hatte.

Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig.

Hintergrund: Stimmrechtsmitteilungspflichten

Nach den Vorschriften des WpHG sind Anteilseigner verpflichtet, innerhalb von vier Handelstagen sowohl dem Emittenten als auch der BaFin mitzuteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte erreichen oder überschreiten.

Für die Stimmrechtsmitteilung ist ein spezielles Meldeformular zu verwenden, wie in § 12 Absatz 1 der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) festgelegt.

Diese Meldepflicht soll die Transparenz auf dem Kapitalmarkt gewährleisten, um die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb zu steigern und das Vertrauen der Anleger in die Stabilität und Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts zu stärken.

Unterlassen es Meldepflichtige, dem Emittenten und der BaFin rechtzeitig mitzuteilen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder unterschreiten, stellt dies einen Verstoß gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG dar. Die BaFin kann solche Verstöße mit einer Geldbuße ahnden. Diese kann für juristische Personen bis zu zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes betragen.

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