Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 11. November 2024 eine Geldstrafe in Höhe von 190.000 Euro gegen die Pactum Collections GmbH verhängt. Der Grund: Das Unternehmen hat gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen, indem es den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 nicht fristgerecht veröffentlicht hat.
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Pactum Collections GmbH hat die Möglichkeit, gegen die Geldbuße Einspruch einzulegen. Bislang hat das Unternehmen keine Stellungnahme zur Entscheidung der BaFin abgegeben.
Finanzberichte, wie Halbjahres- und Jahresberichte, geben Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Sie dienen Anlegerinnen und Anlegern als Grundlage für fundierte Entscheidungen über Investitionen. Gesetzlich geregelt ist, dass diese Berichte umfassend, zeitgerecht und an öffentlich zugänglichen Stellen, wie dem Unternehmensregister, verfügbar gemacht werden müssen. Zusätzlich müssen Unternehmen bekanntgeben, wann und wo diese Berichte veröffentlicht werden.
Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und Wertpapiere am organisierten Markt ausgeben, sind verpflichtet, die Vorgaben des WpHG einzuhalten. Ein Verstoß, etwa durch die verspätete oder fehlende Veröffentlichung von Finanzberichten, wird von der BaFin als schwerwiegend eingestuft. Die Aufsichtsbehörde hat in solchen Fällen das Recht, Geldbußen zu verhängen.
Die Höchstgrenze für Bußgelder liegt bei bis zu zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes eines Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In diesem Fall fiel die Strafe mit 190.000 Euro vergleichsweise moderat aus, dürfte aber dennoch ein klares Signal an Unternehmen senden, ihre Berichtspflichten ernst zu nehmen.
Für die Pactum Collections GmbH könnte die Geldbuße nicht nur finanziell, sondern auch reputationsschädigend sein. Anleger und Geschäftspartner könnten künftig verstärkt darauf achten, wie das Unternehmen seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Der Fall unterstreicht die wichtige Rolle der Finanzaufsicht bei der Durchsetzung von Transparenz und Compliance im Wertpapierhandel.
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