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BaFin verhängt 702.500 Euro Geldbuße gegen Sutor Bank GmbH

Leovinus (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. Juli 2025 gegen die Sutor Bank GmbH eine Geldbuße in Höhe von 702.500 Euro verhängt. Nach Einschätzung der Behörde hat das Institut mehrfach gegen zentrale Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie gegen Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verstoßen.

Hintergrund der Verstöße

Die BaFin wirft der Bank drei wesentliche Pflichtverletzungen vor, die in den Jahren 2020 bis 2022 auftraten:

  1. Interessenkonflikte bei Riester-Produkten verschwiegen
    Im Zuge einer möglichen Vertragsänderung für angebotene Riester-Altersvorsorgeprodukte hat die Sutor Bank ihre Kundinnen und Kunden nicht darüber informiert, dass sie ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dieser Änderung hatte.
    Nach Auffassung der Aufsicht lag hier ein klarer Interessenkonflikt vor, den die Bank hätte offenlegen müssen.

  2. Fehlende Risikohinweise
    Darüber hinaus unterließ es die Bank, ihre Kundschaft über die mit der Vertragsänderung verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu informieren. Gerade weil die Informationen in Verbindung mit möglichen Vorteilen standen, hätten die Risiken nach dem Gesetz redlich, eindeutig und deutlich benannt werden müssen.

  3. Mangelhafte Aufklärung zu Gesprächsaufzeichnungen
    In den Jahren 2021 und 2022 informierte die Bank ihre Kunden nicht hinreichend über die Aufbewahrungsdauer von aufgezeichneten Telefongesprächen. Nach § 83 Abs. 5 WpHG müssen Finanzdienstleister klar darauf hinweisen, dass Gesprächsmitschnitte mindestens fünf Jahre und auf Wunsch der Behörde sogar sieben Jahre gespeichert werden.

Klare rechtliche Vorgaben

Die Pflichten sind im WpHG eindeutig geregelt:

  • Vor Geschäftsabschluss müssen Interessenkonflikte nachvollziehbar dargelegt werden.

  • Risiken dürfen nicht verschwiegen werden, wenn zugleich mögliche Vorteile einer Dienstleistung genannt werden.

  • Kunden müssen vorab, sichtbar und klar über Gesprächsaufzeichnungen informiert werden.

Ein Unterlassen dieser Informationspflichten stellt einen Verstoß gegen das WpHG dar.

Konsequenzen

Die BaFin ahndete die Verstöße nun mit einer Gesamtstrafe von 702.500 Euro. Jeder einzelne Verstoß kann dabei mit bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu 10 % des Gesamtumsatzes geahndet werden.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig. Das bedeutet: Die Sutor Bank kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Signalwirkung für den Finanzmarkt

Der Fall zeigt erneut, dass die BaFin besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kleinanlegern und Verbrauchern legt. Gerade bei sensiblen Produkten wie der Altersvorsorge erwartet die Behörde von Banken ein Höchstmaß an Transparenz und Kundenorientierung.

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