Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Verfügung vom 2. Oktober 2025 untersagt, ihr Finanztransfergeschäft fortzuführen. Gleichzeitig wurde die Abwicklung der ohne erforderliche Erlaubnis betriebenen Tätigkeiten angeordnet.
Nach Erkenntnissen der BaFin nahm die Alim Trust UG über Geschäftskonten bei deutschen Kreditinstituten Gelder von Auftraggebern entgegen, um diese im Anschluss an deren jeweilige Bankkonten weiterzuleiten. Bei den vereinnahmten Zahlungen handelte es sich um Rechnungsbeträge von Endkunden für Dienstleistungen, die über die Internetseite nachsendung-post.de angeboten wurden.
Für die Durchführung dieser Zahlungsdienste wäre eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erforderlich gewesen. Eine entsprechende Genehmigung lag jedoch nicht vor, sodass das Finanztransfergeschäft unerlaubt betrieben wurde.
Im Rahmen der Abwicklungsanordnung verpflichtete die BaFin das Unternehmen, sämtliche noch auf den Geschäftskonten befindlichen Gelder aus dem untersagten Geschäft an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Damit soll der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt und mögliche Nachteile für Betroffene minimiert werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig und somit rechtswirksam und endgültig.
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