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BaFin teilt mit: vPE Wertpapierhandelsbank AG: BaFin hebt Erlaubnis auf

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vPE Wertpapierhandelsbank AG: BaFin hebt Erlaubnis auf

Die BaFin hat mit Bescheid vom 29. Mai 2020 die Erlaubnis der vPE Wertpapierhandelsbank AG, München, zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Kreditwesengesetz (KWG), der Anlagevermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, der Anlageberatung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, des Platzierungsgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1c KWG, der Abschlussvermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, der Finanzportfolioverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, der Drittstaateneinlagevermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 5 KWG, des Factorings i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 9 KWG, des Finanzierungsleasings i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 KWG sowie der Anlageverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 11 KWG aufgehoben.

Die vPE Wertpapierhandelsbank AG hat nachhaltig gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Zudem lagen Verstöße gegen § 33 Absatz 1 KWG vor.

Rechtsgrundlage für die Erlaubnisaufhebung sind § 35 Absatz 2 Nr. 6 KWG und § 35 Absatz 2 Nr. 3 KWG.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Der Bescheid ist seit dem 12. August 2020 bestandskräftig.

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