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BaFin schlägt Alarm: HAMILCAR CAPITAL unter Verdacht – Ermittlungen laufen

Warnung | © qimono / Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Geschäften der HAMILCAR CAPITAL. Nach intensiven Recherchen und Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bietet das Unternehmen auf seiner Website hamilcar-capital-invest.com Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an – jedoch ohne die dafür notwendige offizielle Erlaubnis.

Das Unternehmen agiert im Dunkeln, denn es steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen ausschließlich mit einer ausdrücklichen Genehmigung der BaFin angeboten werden, um die Sicherheit und den Schutz der Anleger zu gewährleisten. Dennoch gibt es immer wieder Firmen, die versuchen, diese strengen Vorgaben zu umgehen und unerlaubt Dienstleistungen anzubieten.

Die BaFin ruft deshalb zur Vorsicht auf und empfiehlt potenziellen Investoren dringend, sich vor einer Geschäftsbeziehung zu vergewissern, ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist. Diese Informationen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die aktuelle Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Entschlossenheit der Behörde, illegale Finanzgeschäfte zu unterbinden und Anleger vor möglichen Betrügereien zu schützen.

 

Warnmeldung der BaFin:

hamilcar-capital-invest.com: BaFin ermittelt gegen HAMILCAR CAPITAL

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der HAMILCAR CAPITAL. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website hamilcar-capital-invest.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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