Die BioChar GmbH & Co. KG, ein auf Biokohleprodukte spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Gersfeld (Rhön), sieht sich mit einer schweren aufsichtsrechtlichen Maßnahme konfrontiert: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 22. Januar 2026 die Abwicklung eines unerlaubten Einlagengeschäfts angeordnet.
Laut BaFin hat BioChar im Rahmen sogenannter „Verträge stiller Teilhaber“ Gelder von Anlegern angenommen, die eine unbedingte Rückzahlungsverpflichtung beinhalteten. Dabei wurden diese Einlagen nicht durch verbriefte Schuldverschreibungen abgesichert. Somit erfüllt das Angebot den Tatbestand eines Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) – ohne die dafür gesetzlich erforderliche Erlaubnis.
Unmittelbare Konsequenzen für das Unternehmen
Die BioChar GmbH & Co. KG ist damit verpflichtet, alle angenommenen Gelder unverzüglich und vollumfänglich an die betroffenen Anleger zurückzuzahlen. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das heißt: BioChar kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.
Das Unternehmen, das laut Registerauszug beim Amtsgericht Fulda unter der HRA 6180 geführt wird, hatte zuletzt eine bemerkenswerte Bilanzentwicklung gezeigt: Die Bilanzsumme stieg von rund 207.000 Euro (2019) auf über 9,4 Millionen Euro (2021), bei einem geschätzten Umsatz von bis zu 36 Millionen Euro. Dennoch weist die Bilanz kein Eigenkapital aus – ein potenzielles Indiz für eine überwiegende Fremdfinanzierung.
Komplexes Firmengeflecht rund um die CONVORIS-Gruppe
Die persönlich haftende Gesellschafterin der BioChar GmbH & Co. KG ist die CONVORIS Financing GmbH. Weitere Verbindungen bestehen zu einer ganzen Reihe von Unternehmen unter dem Dach der CONVORIS Group, darunter etwa die CONVORIS Engineering GmbH & Co. KG (inzwischen gelöscht), die CONVORIS Logistic GmbH & Co. KG sowie die CF BioChar I GmbH & Co. KG. Als zentrale Figur in diesem Unternehmensnetzwerk tritt Geschäftsführer Frank Bender in Erscheinung.
Rechtlicher Hinweis für betroffene Anleger: Was tun?
Rechtsanwalt Jens Reime, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, rät betroffenen Anlegern:
„Betroffene sollten sich umgehend einen Überblick über die abgeschlossenen Verträge und geleisteten Zahlungen verschaffen. Da die BaFin die sofortige Abwicklung angeordnet hat, besteht nun ein unmittelbarer Anspruch auf vollständige Rückzahlung. Sollte das Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen, sind zivilrechtliche Schritte geboten, insbesondere ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klage.“
Zudem sollten sich Anleger nicht von etwaigen Abwehrstrategien des Unternehmens irritieren lassen. Sollte sich die wirtschaftliche Lage von BioChar verschlechtern, besteht auch die Möglichkeit, den Anspruch im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens anzumelden.
Für weitere Informationen zur Zulassung von Finanzdienstleistern in Deutschland empfiehlt die BaFin die Überprüfung ihrer Unternehmensdatenbank.
Kontakt zur BioChar GmbH & Co. KG:
- Adresse: Sudetenstraße 8, 36129 Gersfeld
- Telefon: +49 6654 372980
- E-Mail: info@biochar-gmbh.de
- Website: www.biochar.de
Verantwortliche Gesellschafterin: CONVORIS Financing GmbH, vertreten durch Frank Bender & René Nitsche
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Betroffene Anleger sollten sich individuell beraten lassen.
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