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BaFin Mitteilung: The Equity Research Partnership (TERP) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der „TERP – The Equity Research Partnership“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Nach den der BaFin vorliegenden Tatsachen besteht jedoch Grund für die Annahme, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bedürfen.

Die TERP bietet auf ihrer Website Interessenten an, sie bei Investments zu beraten und ihre Portfolios zu betreuen. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiert nicht. Das Unternehmen hat auch sonst keine zustellungsfähige Adresse im Inland, die Kontaktaufnahme ist nur telefonisch oder über E-Mail möglich.

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