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BaFin konsultiert Rundschreiben

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultiert derzeit drei Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung, von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und von Personen, die für Schlüsselaufgaben verantwortlich sind oder für Schlüsselaufgaben tätig sind, gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Die Rundschreiben ersetzen die gleichnamigen Merkblätter aus dem Jahr 2018. Sie wurden inhaltlich aktualisiert und moderat fortentwickelt.

 

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