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Bafin: Intertainment AG: BaFin setzt Geldbußen fest

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Intertainment AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 10. Oktober 2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 150.000 Euro gegen die Intertainment AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie § 37w Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG alte Fassung zugrunde.

Die Intertainment AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Die Intertainment AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Die Intertainment AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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