Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die MABEWO HOLDING SE in Deutschland eigene Aktien öffentlich angeboten hat, ohne einen erforderlichen Prospekt vorzulegen. Nach Einschätzung der BaFin liegt keine Ausnahme von der Prospektpflicht vor – ein schwerwiegender Vorwurf mit möglichen weitreichenden Konsequenzen für das Unternehmen und seine Anleger.
Prospektpflicht dient dem Anlegerschutz
Ein Prospekt soll Anleger umfassend über das angebotene Wertpapier, das Geschäftsmodell und mögliche Risiken informieren. In Deutschland dürfen Wertpapiere nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist kein Kavaliersdelikt: Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe und zivilrechtliche Haftungsansprüche durch geschädigte Investoren.
Hintergrund: Komplexe Firmenstruktur und Verschmelzung
Die aktuelle Warnung der BaFin ist nicht aus dem Nichts gekommen – sie steht im Zusammenhang mit der bisherigen Geschäftsentwicklung der MABEWO-Unternehmensgruppe. Zwischen 2019 und 2021 investierten über 2.000 deutsche Anleger in sogenannte Partizipationsscheine der MABEWO AG mit Sitz in der Schweiz. Für diese Anlageform wäre beim Vertrieb in Deutschland ein Wertpapier-Informationsblatt notwendig gewesen – ein solches ist bis heute nicht öffentlich bekannt.
In einem weiteren Schritt wurde die MABEWO HOLDING SE mit Sitz in Luxemburg gegründet, die bis heute an der Börse Düsseldorf gelistet ist – dort allerdings seit fast einem Jahr vom Handel ausgesetzt wurde. Anschließend erfolgte die Verschmelzung der MABEWO AG mit der MABEWO HOLDING SE. Die damaligen Inhaber der Partizipationsscheine wurden dadurch zu Aktionären der neuen Gesellschaft.
Neue Aktien – neues Kapital: BaFin greift ein
Nach der Verschmelzung versuchte die MABEWO HOLDING SE, frisches Kapital bei bestehenden Aktionären einzuwerben. Genau dieser Schritt ist es offenbar, der nach Auffassung der BaFin einen öffentlichen Prospekt erfordert hätte – der jedoch offenbar nicht vorlag. Diese neue Kapitalmaßnahme war somit mutmaßlich prospektpflichtig, was jetzt die BaFin auf den Plan gerufen hat.
Rechtliche Einschätzung und dringender Handlungsbedarf
Ich beschäftige mich seit über drei Jahren intensiv mit diesem Fall und kenne die Struktur und Entwicklung der Unternehmensgruppe im Detail. Aus meiner Sicht ist die aktuelle Warnung der BaFin mehr als berechtigt. Ich kann jedem betroffenen Anleger nur dringend empfehlen, umgehend rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Nur wer jetzt aktiv wird, hat die Möglichkeit, seine Ansprüche zu sichern – sei es wegen fehlender Aufklärung, unterlassener Prospektveröffentlichung oder möglicher Falschberatung.
Es ist nicht auszuschließen, dass hier möglicherweise auch strafrechtliche Ermittlungen folgen könnten. Anleger sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen – selbst wenn sie aktuell noch Dividenden oder positive Nachrichten erhalten.
Fazit: Jetzt handeln, nicht warten
Die MABEWO-Fälle zeigen eindrücklich, wie wichtig rechtliche Transparenz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Kapitalmarkt sind. Wer investiert hat, sollte jetzt schnell handeln, alle Unterlagen sichern und sich anwaltlich beraten lassen. Nur so lassen sich mögliche Verluste begrenzen und Rechte wahren.
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